Darf man in Deutschland einen neuen Namen „erfinden“?

2 Antworten

Das Namensrecht ist viel komplizierter als Du Dir das denkst. Es gibt dazu ellenlange Aufsätze und eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen.

Im Prinzip sind die Eltern zwar frei in der Namenswahl. Nur muss das Geschlecht des Kindes aus dem Namen erkennbar sein. Der Name darf auch nicht lächerlich oder verunstaltend sein.

Ich habe mal einen Aufsatz in einer juristischen Fachzeitschrift, der NJW, darüber gelesen.

In der Nazizeit wollten Eltern ihre Kinder Hitlerine, Görlinde oder Goebbelanz nennen. Ist abgelehnt worden. Weder Eltern noch Kinder waren darüber nach 1945 traurig.

In den späten 60ern wollten Eltern ihre Söhne Che nennen. Ist nur als Doppelvorname, wie Che-Fürchtegott, zugelassen worden.

Bei dem von Dir genannten Namen ist das Problem, dass wohl nur Frauennamen auf"a" enden. Zulassung also eher unwahrscheinlich.

orgel  15.09.2023, 00:17
Nur muss das Geschlecht des Kindes aus dem Namen erkennbar sein

So eindeutig ist das nicht mehr. Es gibt mittlerweile immer mehr Unisex-Namen, die für alle Geschlechter genehmigt werden.

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Privatier59  15.09.2023, 06:53
@orgel

Das ist schon immer ein Diskussionsthema gewesen. Anders als in jenen dunklen Zeiten gibt es keinen Katalog zulässiger Vornamen mehr und nicht nur die modernen Zeiten, sondern auch die zunehmende Zahl ausländischer Mitbürger macht es immer schwieriger für den Standesbeamten zu beurteilen, was zulässig ist und was nicht. Im Übrigen sind schon seit langer Zeit sogar Frauennamen für Männer zulässig. Man denke da an den Namen Maria. Bei dem konnte man sich wenigstens zur Rechtfertigung der Namenswahl auf prominente Beispiele wie Rilke beziehen.

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berlina76  15.09.2023, 09:58

 "Der Name darf auch nicht lächerlich oder verunstaltend sein."

Jaqueline darf mittlerweile auch Schaklin geschrieben werden, was ich für eine lächerliche Verunstaltung halte. Aber da geschrieben, wie man es spricht, wurde es tatsächlich höchstrichterlich zugelassen.

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Privatier59  15.09.2023, 10:11
@berlina76

Über dieses Thema könnte man endlos lang diskutieren. Zum Beispiel ist Adolf als Vorname für ein Kind nicht verboten trotz der historischen Vorbelastung.

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