Bei Auszahlung eines Immobilienanteils immer mit Notar?

3 Antworten

Übertragungen von Grundstücken oder Miteigentumsanteilen.an Grundstücken bedürfen der notariellen.Beurkundung. Die von Dir angedachte privatschriftliche Vereinbarung ist formnichtig und damit unwirksam.

Bei welchem Notar muss ich den anrufen.

LG

Geht zum Notar, den Ihr für die Austragung ohnehin braucht, der wird eine Zug-um-Zug-Regelung niederlegen, die aus den Bestandteilen:

- Vertragsschluss

- Auszahlung des Ablösebetrags

- Grundbuchänderung

besteht. Damit geht keiner von Euch ein Risiko ein und es geht alles seinen vorgeschriebenen Gang.

Vielen Dank für Eure schnellen Antworten! Wir werden zum Notar gehen.

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