Gewerbe - Kauf von Privat - Quittung ohne Anschrift möglich?

2 Antworten

Grundsätzlich sollte man auf handschriftliche Belege verzichten und lieber richtige Quittungsformulare verwenden, wie du es ja schon teilweise tust. Außerdem solltest du diese immer gewissenhaft ausfüllen sonst gefährdest du deinen Vorsteuerabzug.

Bei Kleinbeträgen unter 150€ sollten folgende Inhalte enthalten sein:

  • Name / Anschrift des Ausstellers
  • Art / Menge der Produkte bzw. Dienstleistungen
  • Bruttopreis
  • Steuersatz
  • Datum

Ob du für eventuell falsche Angaben deiner Verkäufer Konsequenzen zu erwarten hättest, solltest du beim Finanzamt erfragen.

marisa78 
Fragesteller
 24.04.2018, 12:31

vielen dank für die antwort. der betrag ist über 150 euro. da es kauf von privat ist, gibt es kein brutto oder netto. ich trage einfach den bezahlten betrag ein.

ich werde mal beim finanzamt anrufen und nachragen.

0

Für die EÜR dürfte das kein Problem sein - notfalls erstellst Du einen sog. Eigenbeleg (mal googeln).

Nur bei der Vorsteuer hast Du dann Pech. Dafür bedarf es einen ordentlichen Beleges.

marisa78 
Fragesteller
 24.04.2018, 12:33

da ich regelmäßig für über 150 euro von privat einkaufe, ist der eigenbeleg eher als ausnahme zu sehen (wenn ich mal eine quittung verliere) - so habe ich es verstanden.

"nur bei der vorsteuer hast du dann pech" - wie kann ich das genau verstehen? das ist doch auch egal. wie oben: da es kauf von privat ist und nur der verkaufspreis eingetragen wird (keine brutto oder netto unterscheidung) entfällt es doch bei mir?

0
correct  24.04.2018, 13:39
@marisa78

Logsich - wenn keine USt ausgewiesen ist, dann sowieso keine Vorsteuer.

0