Rechtliche Lage bei Anzahl Klassenarbeiten und kranken Schülern?

3 Antworten

Das Leben ist selten gerecht. Und ja, das ist rechtens, diese Entscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Schule.

brauchst du ein Taschentuch?

ob du das Ungerecht findest oder nicht, interessiert außer dir niemanden!

du hast beide Arbeiten mitgeschrieben, somit beide Noten für das Zeugnis ausschlaggebend!

wo kämen wir hin, wenn Schüler (freu dich schon mal aufs Arbeitsleben, dagegen ist die Schule ein Kindergeburtstag!) nur die Noten berücksichtigt haben wollen, die IHNEN passen.

In Ausnahmefällen wie diesem ist ein Lehrer nun einmal gezwungen die Gesamtnote, aus lediglich einer Klausur plus mündlicher Note zu bilden - alles im grünen Bereich.