Tod der Mutter steht bevor?

3 Antworten

Hallo,

zunächst finde ich es positiv, dass Du hier im Vorfeld Informationen besorgst. Du brauchst momentan keinen Trost, sondern Rat.

Wenn das unvermeidliche Ereignis eintritt und für die Zeit der Trauer danach, das ist dann die Zeit, in welcher Mitgefühl und Trost erforderlich sind.

Deine Anfrage ist in kurzen Sätzen und Hinweisen nicht so einfach zu beantworten, da Du momentan ja noch garnicht weisst, was alles zu fragen ist. Und viele Antworten sind nur in einem komplexen Zusammenhang zu geben.

Deshalb hier ein Link auf eine Internetseite, auf welcher Du Antworten auf viele, auch später noch auftretende Fragen bekommst: http://www.erbrecht-heute.de/

Über das Stichwortverzeichnis (oben rechts) bekommst Du umfangreichere Informationen. So ist etwa unter den entsprechenden Stichworten das Vorgehen für Bestattungskosten und Wohnungsauflösung dort recht gut beschrieben

Es ist anschliessend sinnvoller, hier im Forum einzelne Fragen zu besonderen Situationen und exakten Unklarheiten zu stellen. Das erleichtert eine Antwort ungemein.

Vorab schon mal:

  • Gibt es kein Testament, dann gilt die gesetzliche Erbfolge und Erbe sind Dein Bruder und Du in Erbengemeinschaft (=> begriff nachschlagen).
  • Das Auto wird Teil der Erbmasse. Ein Verkauf ist deshalb nur zulässig, wenn alle Erben (hier also auch Dein Bruder) damit einverstanden sind. Etwaige Kosten sind vorzustrecken und später aus der Erbmasse zurückzuzahlen, bevor der verbleibende Rest verteilt wird. Deshalb von allen vorgestreckten Kosten Quittungen geben lassen !!

Gruss

Walter

Hallo Haloria,

es gibt immer wieder Situationen im Leben, bei denen man sich vorerst scheinbar unkonventioneller Notlösungen bedienen muss.

Paragrafen habe ich nicht zur Hand, würde aber in gleicher Lage wie du es bist, zu folgender Lösung tendieren:

für den Fall, dass die Mutter verstirbt, würde auch ich das Auto tatsächlich vorsorglich verkaufen um damit anfallende Kosten begleichen zu können. WICHTIG aber ist, den Verkaufserlös sowie die ( betr. Sterbefall ) zu zahlenden Verbindlichkeiten genau zu protokollieren ! Es ist möglich, dass man irgendwann von dir einen Nachweis fordert.

Gruß !

user2358  14.02.2018, 15:58

Gaenseliesel,, Dir ist hoffentlich bewusst, dass über die Erbmasse bzw. Teile daraus (hier das Auto) nur mit dem Einverständnis des Bruders und somit Miterben verfügt werden darf !! Wenn Kosten anfallen, dann sind sie aus der Erbmasse vor einer Erbverteilung zu begleichen. Wenn die Kosten das Erbe übersteigen, dann muss ich eben das Erbe ausschlagen und habe damit keine Verpflichtung. Für Bestattungskosten gibt es davon abweichende Regelungen wer letztendlich zu zahlen hat.

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Für die Kosten ist zuerst das vorhandene Vermögen der Verstorbenen heranzuziehen. Ist dieses nicht ausreichend, dann müssen nächsten Angehörigen - in Eurem Fall beide Kinder - die Beerdigungskosten tragen. Versuche das Auto schon zu Lebzeiten der Mutter zu verkaufen, denn nach dem Tod der Mutter wird dies mit noch mehr Schwierigkeiten verbunden sein und Du benötigst die Zustimmung aller Erben. Vesuche auch alle Beerdigungskosten direkt durch die Bank bei der die Mutter ihr Konto hat, abzuwickeln, denn alles Geld, das Du für die Beerdigung auslegst mußt Du Dir später mühsam zu 50 % wieder von Deinem Bruder holen; mit geringer Aussicht auf Erfolg. So brutal es vielleicht klingen mag, versuche schon die Wohnung der Mutter zu kündigen, denn die Kündigungsfrist beträgt auch im Todesfall mindestens 3 Monate. Dies macht vor allem auch dann Sinn, wenn sicher ist, dass die Mutter aus Gesundheitsgründen nicht mehr in diese Wohnung zurückkehren kann.

Gaenseliesel  13.02.2018, 23:01

2 x DH, für die weiteren wertvollen Tipps !

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user2358  14.02.2018, 16:29

Du bist Dir sicher, dass jemand einen Mietvertrag kündigen kann obwohl er garnicht Mieter ist?

Und wie kann jemand ein Auto verkaufen welches ihm nicht gehört?

Wie ist das begründet?

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