Darf ich die Rechnung kürzen?
Trotz eines vorherigen Kostenvoranschlages ist die Handwerkerrechnung des Malers wesentlich höher ausgefallen (ca. 27 %) Darf ich den Rechnungsbetrag auf die Summe des Kostenvoranschlages lürzen?
2 Antworten
Ich würde eine praktische Rechnung machen: 10 % sind hinzunehmen, bleiben noch 17 %. Wieviel € sind das ? Was sind Anwalts- und Gerichtskosten, wenn du keinen Erfolg hast ? Wie ist die Beweislage ? Und du hast noch die Möglichkeit - nach Zahlung der unstrittigen Summe - einen privaten Vergleich mit Bargeld in der Hand (!) gegen Quittung den Streit aus dem Weg zu räumen. Und wieviel sind dir die gesparten Nerven + Zeit wert ?
Erstmal prüfen ob keine Zusatzarbeiten drin sind, bzw. ob andere Aufgaben dazu kamen.
Wenn das nciht ist, darf der Kostenvoranschlag um 10 % überschritten werden.