Kann Vermieter eine Nachbesserung verlangen, wenn ihm der Anstrich nicht gefällt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein VM hat Recht.

Und hier sind alle denkbaren Streitfälle längst ausgeurteilt und einschlägig:

Fleckige, streifige, nicht deckende oder ungleichmäßige Farbaufträge (Absätze), Farbläufer und Spritzer sind ebensowenig hinzunehemen wie kreidende, also bereits trocken abwischbare Billigfarben (Stofftest) oder teilüberstrichenen Fenster- und Türrahmen oder Fussleisten :-O

Genau das meint die Rechtsprechung mit dem Erfordernis der Qualität "in mittlerer Art und Güte" geschuldeter Renovierungsanstriche nämlich :-)

Und Ausbesserungen, die die Absätze und Deckung nur noch verschlimmbessern, sind ebenso inakzeptabel, da muss mindestens die betroffenen Wandseite komplett neu gestrichen werden :-O

Da er deine Kaution einbehält und du sie in einem kostenpflichtigen Rechtstreit ggf. mit einen Gutachter einklagen müsstest, macht es Sinn, ihm statt deiner Leute als Maßstab herzunehmen und selbst neu zu streichen :-)

G imager761

naguuuut... danke :-(

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keiner hat gesagt, dass es schlimm aussieht

Das reicht nicht als "Qualitätsbeweis"! Du schuldest einen ordnungsgemäßen Anstrich in mittlerer Güte, der z. B. nicht streifig ist.

Nun ja, normalerweise fängt man in solchen Fällen damit an, den Vertrag zu überprüfen darauf, ob man überhaupt zur Renovierung verpflichtet ist. Du ersparst uns diese Arbeit. Gehen wir also mal davon aus, dass eine Renovierungspflicht dem Grunde nach besteht. Dann ist die Renovierung aber auch fach- und sachgerecht auszuführen. Wenn Du nun "neutrale Nachbarn" als Deine Zeugen zitierst, dann finde ich die Wendung ganz interessant, dass keiner gesagt habe, dass es schlimm aussieht. Hat denn irgendeiner gesagt, dass es gut aussieht? Ich nehme an, nicht und das sagt mir schon sehr viel über die Qualität der Arbeitsleistung. Geh lieber noch mal in Dich!