Darf eine Ratenzahlung abgelehnt werden, wenn man sich Geld geliehen hat?

4 Antworten

Sie darf! Ob das allerdings zu Ziel führen wird, ist sehr fraglich. Denn wenn sich der Schuldner rechtzeitig ein P-Konto einrichtet, wird es wohl nie zur Begleichung der Schulden kommen. Dann ist es mehr als fraglich,ob sie jemals ihr Geld sehen wird, denn sie ist eine Privatperson und kann daher gegen eine Privatinsolvenz kein wirksames Veto einlegen. Daher ist es immer besser, mit dem Schuldner zu reden und sich auch auf eine Ratenzahlung einzulassen. Auch ein Anwalt hilft nichts bei einer PI, der kann allerhöchstens die Prozesse verzögern. Ein Gerichtsvollzieher wird sich aber auf eine Ratenzahlung einlassen, denn bevor er nichts holen kann, wird er lieber den Weg der Ratenzahlung eingehen. Deine Ex-Freundin ist einfach nur doof, denn sie verkennt ihre Mglichkeiten vollkommen. Des weiteren ist Geld leihen nicht veboten, solange es dazu irgendeinen Vertrag gibt.

Survivalqueen 
Fragesteller
 02.07.2023, 18:37

Also, sie hat mittlerweile einen Gerichtsvollzieher eingeschaltet und als ich sie heute getroffen habe, habe ich ihr noch mal angeboten, es in Raten zurück zu zahlen und sie meinte, sie will alles auf einen Schlag, sonst lässt sie ein Haftbefehl gegen mich erwirken. Kann Sie das?

0
Snooopy155  02.07.2023, 18:40
@Survivalqueen

Nein, dafür wird sie keinen Richter finden, der deswegen einen Haftbefehl unterschreibt.

1
correcta  02.07.2023, 18:41
@Survivalqueen

Sie meint höchstens den Haftbefehl zur Abgabe der Vermögensauskunft, aber den gibts nur, wenn du die nicht freiwillig abgibst. Ich würde sie einfach ignorieren.

1
Survivalqueen 
Fragesteller
 02.07.2023, 18:52
@Snooopy155

Sicher? Hab schon öfter gehört , dass Leute verhaftet wurden wegen Schulden …

0
Survivalqueen 
Fragesteller
 02.07.2023, 18:53
@correcta

Die habe ich erst Anfang dieses Jahres abgegeben . Aber sicher, dass sie kein Haftbefehl gegen mich wirken lassen kann, weil ich die Summe noch nicht zurückgezahlt habe?

1
Survivalqueen 
Fragesteller
 05.07.2023, 12:47
@correcta

Ich war bei der letzten Vermögensauskunft arbeitsuchend, aber seit 3 Monaten arbeite ich wieder . Seitdem zahle ich auch die Raten. Muss ich das irgendjemandem mitteilen , dass ich wieder arbeite ?

0
correcta  05.07.2023, 13:05
@Survivalqueen

Du bist nicht verpflichtet es mitzuteilen. Du musst nur bei Abgabe wahrheitsgemäße Angaben gemacht haben.

0

Du bringst einiges durcheinander.

1)

Abgemacht war ... Die Dame hatte mir gesagt ...

Schwierig zu beweisen, aber ein Darlehen darf man eben auch kündigen, was offensichtlich passiert ist und für einen Mahnbescheid bzw. den Gerichtsvollzieher ausgereicht hat. Darüber kannst Du Dich ärgern, das ändert aber nichts, sie wird ihre Gründe gehabt haben.

2)

Dass sie rumgebrüllt und Dich bloßgestellt hat, ist ebenfalls ärgerlich, aber zunächst mal nicht unbedingt strafbar.

3)

Sie kann keinen Haftbefehl "erlassen", den stellt allenfalls ein Richter aus und auch nicht wegen nicht bezahlter Schulden, das gibt es nicht. Einen Haftbefehl gibt es in diesem Zusammenhang nur, wenn man eine Vermögensauskunft nicht abgibt.

4)

Natürlich darf sie eine Ratenzahlung ablehnen, wenn diese nicht nachweisbar vereinbart wurde, das bleibt ihre freie Entscheidung. Sprich mit dem Gerichtsvollzieher.

5) Geh zu einer kostenlosen Schuldnerberatung in deiner Nähe, bevor Du weitere Raten zahlst, damit wenigstens sichergestellt ist, dass das Geld in die Schuldentilgung fließt und nicht für Anwalts- und sonstige Kosten draufgeht.

https://www.schuldnerberatungen.org/beratungsstellen/

https://www.forum-schuldnerberatung.de/adressen/adressen-schuldnerberatungsstellen.html

Ja, die "Dame" darf das Darlehen fristgerecht kündigen und eine Rückzahlung fordern.

Auf eine Ratenzahlung gibt es keinen rechtlichen Anspruch, darauf muss diese sich nicht einlassen.

Ausnahme:

Es wurde alles schriftlich und nachweisbar/beweisbar anders geregelt.

Survivalqueen 
Fragesteller
 02.07.2023, 18:36

Naja, also sie hat mir damals per WhatsApp geschrieben, dass ich es zurückgeben kann dann wenn ich kann. Dann kann man ja nicht ein paar Monate später sagen: Ätsch bätsch ich will jetzt das Geld auf einmal zurück

0
Alarm67  02.07.2023, 18:42
@Survivalqueen

Kommt auf die Begleitumstände insgesamt an.

Du sprichst vom Streit, je nachdem worum es hier ging, kann das eine Kündigung des Darlehens rechtfertigen.

Hast Du denn jemals schon einfach mal angefangen Raten zurück zu zahlen?

0
Survivalqueen 
Fragesteller
 05.07.2023, 12:52
@Alarm67

Ja ich zahle monatlich €100, seit Juli.

Ich war vorher arbeitssuchend und arbeite jetzt wieder.

Muss ich irgendjemanden informieren , dass ich wieder beschäftigt bin? Weil bei der letzten Vermögensauskunft war ich arbeitsuchend.

0
Dann kam es zum Streit und sie hat einen Anwalt eingeschaltet und einen Gerichtsvollzieher beauftragt

Also hat sie das Darlehn gekündigt udn anscheinend schon einen Titel beantragt und wohl auch erleangt, denn sonst würde kein Gerichtsvollzieher zu Dir kommen.

Du zahlst in Raten und damit zeigst Du Dich zahlungswillig.

Das Geschrei der Dame ist unzulässig, da könntest Du sie anzeigen, aber es würde die Lage nur verschärfen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
Survivalqueen 
Fragesteller
 04.07.2023, 11:31

Naja sie hatte mir vor dem Urlaub schriftlich ( Whats App) geschrieben : du kannst mir das Geld wiedergeben wann du kannst. Dann kam es im Urlaub zu Streit und jetzt will sie es auf einen Schlag, was nicht möglich ist bei 1400€! Ich zahle aber in Raten obwohl sie es laut Anwalt abgelehnt hat . GV war nicht bei mir, er hat wohl nur ermittelt. Habe Anfang des Jahres die Vermögensauskunft abgegeben.

0
wfwbinder  04.07.2023, 11:58
@Survivalqueen

OK, der Sachverhalt klang anders. Aber trotzdem, wenn Du Deine Raten zahlst, wird sie kaum etwas anderes erreichen, wenn sie vor Gericht zieht. Ein Richter würde ihr sagen, dass sie froh sein soll, dass Du Deine Raten ehrlich zahlst un bei Dir gem. Vermögensauskunft nichts zu holen ist, was gepfändet werden könnte.

0
Survivalqueen 
Fragesteller
 05.07.2023, 12:39
@wfwbinder

Ich bin seit 3 Monaten wieder berufstätig in Vollzeit.Kann ihr Anwalt trotz Ratenzahlung ( die sie abgelehnt hat ) eine Lohnpfändung oder ähnliche Vollstreckungsmaßnahmen bei Gericht erwirken? Ich hatte ihr eben geschrieben, dass sie es bitte sein lassen soll mich in der Öffentlichkeit bloßzustellen und es sonst eine Anzeige gibt. Auch habe ich ihr geschrieben, dass ich die offene Forderung in Raten zahle und sie ist null drauf eingegangen und meinte nur: selbst schuld , dass es mir peinlich sein muss bloßgestellt zu werden und dass sie keine Raten will und ihr Geld in voller Höhe will- nächste Woche.
Kann Sie jetzt trotz der Raten etwas erwirken ?

0
wfwbinder  05.07.2023, 22:54
@Survivalqueen

Du schreibst leider nicht, ob sie einen vollstreckbaren Titel hat.

Hast Du dich der Zwangsvollstreckung unterworfen? Hat sie einen Mahnbescheid und einen Vollstreckungsbescheid erwirkt und Du hast keinen widerspruch eingelgt?

Leider sind Deine Angaben alle nur als üble Nachrede einzuordnen und das es einen Anwalt gibt, aber nicht, was erwirkt wurde.

Pfänden lassen kann sie nur, wenn sie einen Titel hat.

Sonst ist alles "Säbelrasseln."

0