Darf Gerichtsvollzieher Ratenzahlung nur nach meiner Zustimmung anordnen?
Nach einem Gerichtsvollzieherprotokoll zahlt der Schuldner monatliche Raten von 30,00 € an den Gerichtsvollzieher, die dieser dann an mich jeweils überweist. Ich bin jedoch mit einer Ratenzahlung nicht einverstanden, weil danach der Schuldner über 2 Jahre lang Zahlungen leistet. Die Schuld beträgt nämlich 800,00 €. und ich meine, dass sie der Schuldner auch sofort zahlen kann. Muss der Gerichtsvollzieher meine Anweisung beachten, dass ich mit keiner Ratenzahlung einverstanden bin?
5 Antworten
Der Gerichtsvollzieher schlägt Ratenzahlung immer dann vor, wenn er keine Chance sieht, sofort zu kassieren, oder etwas zu pfänden.
Herr des Verfahrens ist aber der Gläubiger (also Du). Wenn der Gläubiger sagt: "Entweder der zahlt mindeszens 200,- im Monat, oder alles auf inmal, sonst will ich, das er die EV ablegt, so muss der Gerichtsvollzieher das beachten.
Der Gerichtsvollzieher (kurz: GV) ist in Deutschland ein Beamter der Justiz mit der Aufgabe, Urteile und andere Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollstrecken sowie (auch außerhalb eines konkreten Gerichtsverfahrens) Schriftstücke zuzustellen.
Die primären Aufgaben bestehen jedoch in der Durchsetzung der Geldforderungen des Gläubigers gegen den Schuldner. Ist das nicht möglich, kann der Gerichtsvollzieher die Beschlagnahme von beweglichen Vermögensgegenständen, z. B. Möbel, Kraftfahrzeuge oder Schmuck vornehmen (Pfändung). Allerdings hat er sich an das Kahlpfändungsverbot (§§ 811 ff. ZPO) zu halten. Nach einer erfolglosen -in der Amtssprache "fruchtlosen"- Pfändung oder bei Vorliegen einer der anderen Voraussetzungen nach § 807 ZPO, kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner die eidesstattliche Versicherung (früher: Offenbarungseid) abnehmen. Dabei muss der Schuldner ein Verzeichnis seines Vermögens vorlegen und die Richtigkeit an Eides statt versichern. (Anm.: Mit der Abgabe der Erklärung des Schuldners wird dieser dann für 3 Jahre in das beim Amtsgericht geführte Schuldnerverzeichnis eingetragen.) Auch kann ein Gerichtsvollzieher eine Wohnung zwangsweise räumen, Gegenstände austauschen (Austauschpfändung), Kindeswegnahmen durchführen, Herausgabe-Vollstreckungen vollziehen und Dokumente amtlich zustellen. Mit Einverständnis des Gläubigers kann er mit dem Schuldner auch einen Ratenplan aufstellen und die Ratenzahlungen überwachen. http://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsvollzieher
überlege es mal anders:
LIEBER JEDEN MONAT 30€ KASSIEREN, ALS MÖGLICHERWEISE LEER AUSGEHEN!!!
wenn der Gerichtsvollzieher sonst nichts holen kann (Schuldner hat nur nötigstes zum leben und keine Wertsachen) dann kannst du auch leer ausgehen
Normalerweise legst Du bereits beim Ausfüllen des Vollstreckungsantrags fest, ob Du mit Raten einverstanden bist oder nicht. Die Mindesthöhe kannst Du da auch festlegen. Da ist wohl was schiefgelaufen. Der GV kann nämlich eigentlich nur solche Raten festlegen, mit denen die Schuld in 6 monaten beglichen ist. Versuch es mal mit einem Anruf dort, vielleicht hat der GV ja noch mehr vereinbart - so etwas wie eine größere Schlußzahlung z. B.
Auch hier hat wfwbinder schon richtig geantwortet. Du erteilst die Weisungen auch in Richtung einer Ratenzahlung wirksam gegenüber dem Gerichtvollzieher. Deine Weisung muss somit der Gerichtsvollzieher beachten.