Offener Haftbefehl mit Ratenzahlung darf ich trotzdem fliegen?

1 Antwort

Ich kenne eigentlich nur den Haftbefehl wegen Nichtabgabe des Vermögensverzeichnisses. Wenn Du das VV heute abgegeben hast, wird doch der Haftbefehl wieder aufgehoben.

Du zahlst ja nicht den Haftbefehl ab, sondern die Forderung. Wegen Schulden wird man nicht verhaftet.