Darf das Jobcenter Leistungen verweigern trotz Umschulung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Relativ einfach - ein Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet einem Mieter eine "Vermieterbescheinigung" ( was auch immer damit gemeint sein soll ) auszustellen.

Dem JC müssen zum Nachweis laufender Mietzahlungen die Kontoauszüge der Kunden genügen.

MonavdH  22.07.2023, 22:00

Das ist leider falsch. Die Vermieterbescheinigung ist der frühere Begriff für Wohnungsgeberbescheinigung. Und nach dem neuen Meldegesetz sind Vermieter dazu verpflichtet. Macht der Vermieter das nicht, wird gegen ihn ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Es kann natürlich sein, dass der Fragesteller die Begriffe nicht kennt und etwas ganz anderes meint.

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Aron5 
Fragesteller
 22.07.2023, 22:04
@MonavdH

Ich meine genau das was mit einer Vermieterberscheinigung gemeint ist. Da gibt es sonst nichts anderes. Das heißt heute Wohnungsgeberbescheinigung ist aber das Selbe. Oder was könnte das Jobcenter sonst gemeint haben? Warum wollen die das?

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MonavdH  22.07.2023, 22:09
@Aron5

Das Jobcenter braucht keine Wohnungsgeberbescheinigung. Die möchten vom Vermieter wissen, wie hoch die tatsächliche Miete ist, wie groß die Wohnung ist, wie beheizt wird, wie viele Personen in der Wohnung leben etc. Das nennt man Mietbescheinigung. Dazu ist der Vermieter nicht verpflichtet. Hier reicht es, den Mietvertrag und die Kontoauszüge vorzulegen. Wie wilees richtig schreibt. Also, was genau möchtest du eigentlich?

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Aron5 
Fragesteller
 22.07.2023, 22:14
@MonavdH

Ich möchte eigentlich nichts. Ich möchte nur dass die Leistungen weitergezahlt werden, wie ursprünglich vereinbart, damit ich die Umschulung machen kann. Das Jobcenter jedoch stellt sich quer und will nicht mehr zahlen solange die Bescheinigung nicht vorliegt. Die wissen aber eigentlich alles was die wissen müssen. Auch meine Wohnungsgröße, wie viele Leute hier leben und und und... Ich habe ehrlich gesagt mittlerweile den Eindruck dass die mich nur veräppeln wollen, b.z.w. dass der Sachbearbeiter schon wieder den dicken schwerfälligen Jungen spielt. Hat der besagte Mann übrigens schon früher oft gemacht und höre ich auch von anderen immer wieder wenn die von dort reden.

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wilees  22.07.2023, 22:14
@MonavdH
Vermieterbescheinigung ist der frühere Begriff für Wohnungsgeberbescheinigung

Um eine solche Wohnungsgeberbescheinigung kann es sich in diesem Fall kaum handeln, da FS in der Fragestellung explizit erwähnt, dass er mit besagtem Vermieter bereits seit 11 Jahren Probleme habe.

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Aron5 
Fragesteller
 22.07.2023, 22:01

Aha, ok. Sicher? Wenn das wirklich stimmt, haben die ja bereits alles was die brauchen und dürfen die Zahlung somit auch nicht mehr weiter verweigern!

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Aron5 
Fragesteller
 22.07.2023, 22:30

Mein Problem ist halt dass ich in einer Zwickmühle bin. Ich habe keine Zeit mehr und kein Geld. Das Jobcenter will etwas was ich nicht liefern kann, weil der Vermieter es nicht liefern will.

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wilees  24.07.2023, 16:52

Besten Dank für's Sternchen.

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Vermieterbescheinigung heißt heutzutage Wohnungsgeberbescheinigung. Jeder Vermieter ist verpflichtet, diese auszustellen. Außer die Person wohnt gar nicht da. Frist sind 14 Tage, da du dich innerhalb dieser Frist beim Einwohnermeldeamt anmelden musst.

Aron5 
Fragesteller
 22.07.2023, 21:52

Ja, das habe ich auch gelesen. Gilt aber nur für das Einwohnermeldeamt. Ansonsten aber hat der Mieter überhaupt keinen Anspruch darauf wie es aussieht. Die Frage ist halt ob das Jobcenter Anspruch darauf hat! Denn wenn ja, sieht es düster für mich aus und ich muss die Ausbildung hinschmeißen!

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MonavdH  22.07.2023, 21:57
@Aron5

Der Mieter hat in jedem Fall Anspruch darauf. Schriftlich dem Vermieter Frist setzen, Kopie an die Meldebehörde und nach fruchtlosem Verstreichen stellt die Meldebehörde dem Vermieter einen Bußgeldbescheid zu mit der Auflage, die Bescheinigung auszustellen. Dem Jobcenter reicht die Mietbescheinigung des Vermieters, aus der hervorgeht, wie hoch die Kaltmiete, die Nebenkosten und die Wohnung ist. Oder verwechselst du die Begriffe?

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Aron5 
Fragesteller
 22.07.2023, 22:09
@MonavdH

Was tue ich wenn der Vermieter mir das trotzdem nicht pünktlich ausstellt? Ich muss die Ausbildung spätestens Mitte August abbrechen wenn es nicht gemacht wird.

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MonavdH  22.07.2023, 22:14
@Aron5

Wenn du seit 11 Jahren in der gleichen Wohnung lebst, dann kannst du keine Vermieterbescheinigung meinen, sondern die Mietbescheinigung. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Zeig dem Jobcenter den Mietvertrag und deinen Kontoauszug mit dem Nachweis deiner Mietzahlungen.

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Aron5 
Fragesteller
 22.07.2023, 22:17
@MonavdH

Die haben bereits alles was die brauchen! Die haben meine Kontoauszüge, die haben selbst die Miete überwiesen, bis Ende Juni. Und meinen Mietvertrag kenne die auch. Außerdem zahlen die schon lange nur noch das Minimum.

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Aron5 
Fragesteller
 22.07.2023, 22:17
@MonavdH

Ja, stimmt. Mietbescheinigung, nicht die WGB. Habe ich laut Gesetz wohl keinen Anspruch drauf.

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