Busse in Deutschland nicht bezahlt?

4 Antworten

Solange Du in der Schweiz bleibst kann Dir nichts passieren. Ein Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland, bzw.der EU insgesamt, und der Schweiz gibt es nämlich nicht.

Das was Du gemacht hast ist in Deutschland allerdings eine Straftat, nämlich Beförderungserschleichung, und es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass man Dich beim nochmaligen Betreten deutschen Bodens deswegen in U-Haft nehmen könnte.

Das wäre natürlich ein Extremszenario. Wegen einer solchen Lappalie wird man Dich nicht in die Fahndungslisten aufnehmen. Da müßte schon viel zusammen kommen.

Wenn Du trotzdem sicher gehen willst, dann gibt es für Dich 2 Alternativen:

Entweder, Du bezahlst die Geldbußen.

Oder aber, Du betrittst bis zum Verjährungseintritt deutschen Boden nicht mehr.

Eliot 
Fragesteller
 18.07.2023, 08:56

Vielen Dank!! Bist du dir absolut sicher das das nicht strafrechtlich in die Schweiz kommt??

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Solange du nicht erwischt wurdest passiert gar nichts, du bist Schwarz gefahren ohne Folgen.

Wenn du erwischt wurdest, gibt es ein Bußgeld von 60? Euro.

Wenn du das zahlst, alles ok.

Wenn man dich mehrmals erwischt, kann es auch zu einerStrafe kommen, zum einen Hausverbot zum anderen 3000€ Bußgeld.

Wenn du irgendwas nicht zahlen kannst, gibt es Inkasso und bei Deutschen sogar Haft. Inwiefern man Ausländer wegen Nichtzahlung von Bußgeldern inhaftieren kann, weis ich nicht.

Wichtige Feststellung vorab: Es geht hier nicht um Bußgelder, sondern

  1. eine Straftat (§ 265a StGB) und
  2. um eine zivilrechtliche Vertragsstrafe.

Dass die Straftat in der Schweiz aktiv verfolgt wird, ist eher unwahrscheinlich - allerdings ist eine Verurteilung in Deutschland möglich. Bei einer Polizeikontrolle in Deutschland musst du dann mit einer Festnahme rechnen.

Und auch eine zivilrechtliche Forderung kann in Deutschland tituliert und nach Anerkennung durch schweizer Gerichte in der Schweiz vollstreckt werden.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Geldbußen können auch im Ausland beigetrieben werden.

Privatier59  18.07.2023, 05:55

Aber nicht in der Schweiz. Ein Studienkollege von mir hatte in der Schweiz eine stattliche Geldbuße wegen Geschwindigkeitsübertretung aufgebrummt bekommen und die Sache dadurch erledigt, dass er innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahren nicht mehr in die Schweiz gefahren ist. Der Mann muss es wissen. Der ist Richter von Beruf.

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Answer123  18.07.2023, 14:48
@Privatier59

Es gibt seit 2002 einen teilweise in Kraft getretene deutsch-schweizerische Polizeivertrag - aber genau die Regelungen über die Eintreibung von Geldbußen ist bis heute nicht in Kraft getreten.

Ist hier aber unerheblich, da es hier nicht um Bußgelder geht, sondern um eine zivilrechtliche Vertragsstrafe.

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