Betreuer neben Generalbevollmächtigten möglich?

2 Antworten

Wer übt denn den dezenten Druck aus und warum? War die Bevollmächtigte untätig, nicht erreichbar oder wirkte sie überfordert, die Heimaufnahme zu organisieren?

Was beinhaltet die Vollmacht?

Normalerweise wird keine Betreuung eingerichtet, wenn eine ausreichende Vollmacht vorliegt. Manchmal trotzdem, z.B. wenn der Vollmachtnehmer untätig oder überfordert ist oder die Vollmacht mißbraucht. Dann kann der Betreuer die Vollmacht widerrufen.

Nebeneinander können Vollmacht und Betreuung bestehen, wenn sie unterschiedliche Bereiche betreffen. Z.B. der Bevollmächtigte hat die Vermögenssorge, der Betreuer die Gesundheitsfürsorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Übrigens kann eine Betreuung auch viel Entlastung bringen und u.U. läuft ja auch die Zusammenarbeit mit dem Betreuer gut (was sowohl auf die Angehörige als auch auf den Betreuer ankommt).

adrian1980 
Fragesteller
 20.04.2018, 20:44

Für die beiden Teilbereiche Gesundheit und Aufenthalt klingt interessant. Der Betreuer sucht dann das Heim aus und unterschreibt den Heimvertrag. Falls es aber im Bereich Gesundheit zu privaten Zuzahlungen kommt, müßte er uns ansprechen, damit wir dann Geld vom Konto des Angehörigen überweisen. Nur mal so als Beispiel?!

0
Andri123  20.04.2018, 21:28
@adrian1980

Ja, wobei es dann schon schwierig wird bei der Unterzeichnung des Heimvertrages und der ggf. nötigen Anträge, wenn der Betreuer die Vermögenssorge nicht hat. Da muß die Zusammenarbeit zwischen beiden schon sehr gut laufen.

1

Gegenfrage: Wieso erklärt sich der Generalbevollmächtigte nicht gegenüber dem Amtsgericht bereit, sich zum Betreuer ernennen zu lassen?

Die Aufteilung der Funktionen wäre nämlich in der Tat ein Problem. Der Betreuer muß sich ja gegenüber den Banken legitimieren und er wird dann in Zukunft die einzige Person sein die über die Konten verfügen darf.

Und im übrigen: Über eine Betreuung wird von Amts wegen entschieden und nicht etwa erst dann, wenn irgendwer der Betreuung zustimmt. Ich vermute, daß das Pflegeheim eine Betreuung verlangt, aus nachvollziehbaren Gründen. Das Pflegeheim wird sich vermutlich selber an das Amtsgericht wenden wenn andere das nicht tun. Da wäre es doch besser, wenn die Angehörigen den Antrag stellen und dadurch dem Verfahren die gewünschte Wendung geben.

adrian1980 
Fragesteller
 20.04.2018, 12:00

Warum sollte das Heim eine Betreuuung verlangen? Und warum sollten wir Angehörigen den Antrag selber stellen?

0
Privatier59  20.04.2018, 12:07
@adrian1980

Die zweite Frage ist bereits beantwortet.

Und zur ersten Frage: Das Heim will und darf niemand gegen seinen Willen aufnehmen oder festhalten. Wenn kein Betreuer bestellt ist und entsprechende Verfügungen macht, müßte das Heim einen Patienten jederzeit auf sein Verlangen gehen lassen. Auf den Willen des Generalbevollmächtigten kommt es im übrigen nicht an. Der hat keine Personensorge.

2
Andri123  20.04.2018, 15:19
@Privatier59

Ich hab mal eine Generalvollmacht einer Bekannten gelesen, es war ein Entwurf von einem Notar. Diese beinhaltete auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und befugte sogar zur Unterbringung gem §1906 BGB.

1
Privatier59  20.04.2018, 15:34
@Andri123

Das ist dann sehr ungewöhnlich. Aber selbst das ist nicht der Betreuung gleichwertig, insbesondere könnte man anzweifeln, ob man solche Elementarrechte selber auf andere Personen übertragen kann. Davon, daß solche Verfügungen nicht dynamisch der aktuellen Situation angepaßt werden können ganz zu schweigen.

1