Kann ich eine mir übertragene Vorsrgevollmacht an jemand anderen weitergeben?

3 Antworten

ja das können sie .Als erstes sollten sie aber versuchen mit ihrer Cousine über die Änderung die sie betrifft zu reden wenn es irgend möglich ist ,denn es betrifft ihre Cousine genauso wie sie.Sollte es garnicht möglich sein ihr diesbezüglich etwas nahe zu bringen gehen sie zum Amtsgericht und bestellen für ihre Cousine einen Gesetzlichen Betreuer .Sie können auch nur einzelne Teile wie Gesundheit,Finanzen ,Unterbringung usw.aufteilen wenn sie nicht alles abgeben wollen .Das können sie dann alles im Detail beim Amtsgericht mit dem Richter und dem Betreuer besprechen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, diese Vollmacht kannst Du nicht übertragen. Und die Cousine kann selbst nicht mehr jemanden anderen bevollmächtigen.

Da bleibt nur die Beantragung einer gesetzlichen Betreuung. Diese könnte u.U. von einem der anderen Verwandten/Erben übernommen werden.

Du könntest dem Vormundschaftsgericht mitteilen, dass Du die Vollmacht zurück gibst und eine gesetzliche Betreuung beantragen.

Du kannst Dich mit weiteren Angehörigen in Verbindung setzen, wer u.U. bereit ist diese Aufgabe zu übernehmen und ihr stellt dann folgend beim Betreuungsgericht einen entsprechenden Antrag.