befristeter mietvertrag verlängern?

3 Antworten

Die Befristung des Mietvertrages kann entsprechend verlängert werden (§ 575 Abs. 3 Satz 1 BGB). Die Verlängerung sollte unbedingt schriftlich vereinbart werden. Der Grund für die Befristung und für die Verlängerung sollte m. E. erwähnt werden (§ 575 Abs. 1 Satz 1 BGB).

Andri123  13.03.2024, 23:02

Ja, Grund unbedingt angeben. M.W. muss die Befristung ja einen zulässigen Grund haben. Ansonsten wäre sie im Streitfall angreifbar.

Wenn man beispielsweise ursprünglich nach 2 Jahren Ausland Eigenbedarf gehabt hätte, und sich das nun um 6 Monate verschiebt, wäre zulässig.

Nach zwei Jahren dann doch lieber im Ausland zu bleiben, aber dann doch lieber verkaufen zu wollen, wäre nicht unbedingt ein Grund für eine neue Befristung. (Nach dem Motto, 6 Monate dauert es bestimmt, einen Käufer zu finden).

Man muss auch immer mit dem worst case rechnen.

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Wenn sonst sich nichts ändert verlängerung (der VErtrag vom... wird auf unbestimmte (oder für weitere 3 Jahre oder.....) Zeit verlängert schriftlich mit Veränderungen: neue Befristung, neue Miete.

Hiermit wird der Mietvertrag zwischen A und B vom X für Objekt Y unter gleichbleibenden Konditionen verlängert bis zum...

Oder halt mit gleichbleibenden Konditionen außer XY...

Alle unterschreiben und fertig.