Trennung vor Einzug

2 Antworten

Dem deutschen Mietrecht kann man vieles nachsagen, nur eines nicht, nämlich Vermieterfreundlichkeit. Und noch viel weniger gilt das für die dazu ergehende Rechtsprechung. Ich kann Dir daher nicht garantieren, dass Du mit meinem Vorschlag durchkommst, aber versuchen könntest Du es zumindest und zwar, eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses nach § 543 I BGB erklären. Als Begründung kann man anführen, dass sich durch die Trennung der Eheleute die wirtschaftliche Geschäftsgrundlage erheblich zu Deinem Nachteil verschlechtert hat und Dir die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist.

Ich empfehle Dir, Dich unbedingt bezüglich der Formulierung der Kündigung durch eine rechtskundige Person beraten zu lassen. Das Dich treffende wirtschaftliche Risiko ist nicht unerheblich. Stell Dir nur vor, die Frau zieht, weil sie bei Dir nicht in die Wohnung kommt, vorübergehend in ein Hotel. Wenn Du dann in der Sache unterliegst, darst Du die Hotelkosten zahlen.

Also ich bin kein Experte, aber rein logisch sollte die Frau dann doch versuchen eine andere Wohnung zu finden und daher froh sein wenn du sie aus dem Mietvertrag entlässt, oder nicht?

Ich ziehe doch nirgendwo ein, wenn ich schon jetzt weiß dass ich es nicht bezahlen kann...

Und im schlimmsten Fall kündigst du eben in der Kündigungsfrist. Wenn jemand weiß, dass er in 3 Monaten wieder raus muss, dann wird er doch auch nicht einziehen. Ein Ein- und Auszug kosten ja auch wieder Geld, Zeit und Energie...