Ich vermiete ein Ferienhaus. Ein Paar aus Norddeutschland hat angefragt um mein Ferienhaus zu mieten bis sie eine Wohnung gefunden haben, da der Herr anfangs dieses Monats eine Stelle in der Schweiz angetreten hat und mein Ferienhaus in Deutschland nur gerade 3 km vor der Schweizer Grenze steht.
Die Mieter haben einen Mietvertrag eindeutig "für vorübergehenden Gebrauch" für 6 Monate wobei sie mit 6 Wochen Kündigungsfrist ausziehen können.
Ich wurde komplett überrumpelt, als ich einen Besuch abgemacht hatte. Ich wollte den Rasenmäher instruieren und ich habe den Mietern Belege der NK abgegeben, damit sie sehen was ihre Kaltmiete beträgt, da der Mietpreis pauschal inkl. aller NK ist. Der Mieter hat mir vorgeschlagen, er könne meine Möbel verkaufen, damit sie Möbel kaufen können und nach ihrem Geschmak einrichten. Die Mieter hatten vor Ihrer Anfrage jedoch ein Video mit Rundgang durch das ganze Haus gesehen, der Link war in den Inseraten, sie haben meine Möbel gesehen, ich habe beim Einrichten des Hauses 90 % neue moderne Möbel gekauft vor 7 Jahren und das Haus hatte viele Leerstände, die Möbel sind noch ziemlich neu. Obwohl ich gar nicht weiss, ob ich das Haus später verkaufen werde, wollten die Mieter ein Vorkaufsrecht sichern.
Die Garage durfte ich nicht sehen, sie haben verweigert, dass ich ihnen erkläre wie der Rasenmäher funktioniert. Jetzt werde ich den Verdacht nicht los, dass sie von meinem Möblen einen Teil in die Garage gestellt haben. Im Wohnzimmer waren meine Möbel noch das Haus hat jedoch noch 3 Schlafzimmer.
Heute habe ich bei Haus und Grund angerufen, wollte Wissen was eine Räumungsklage kostet. Die Mieter erhalten von mir ein Schreiben, dass ich der Entfernung meiner Möbel widerspreche und dass ich bei vertragswidrigem Verhalten auch berechtigt bin für eine fristlose Kündigung vor Ablauf des Vertrages. Ausserdem habe ich den Mietern im Schreiben klar gemacht, dass es keinen Anschlussvertrag gibt, es bestehen Differenzen zu den Vorstellungen der Mieter. Die Mieter haben keine Chance auf Mieterschutz, da bei Wohnraum für vorübergehenden Gebrauch der Mieterschutz nicht gilt. Wenn die Mieter behaupten sie finden keine Wohnung bis anfangs Juli, dann äusserte ich bei Haus und Grund könnte ich den Mietern sagen, wenn sie wegen einer Räumungsklage ein Gerichtsverfahren riskieren, haben sie Schwierigkeiten für Jobsuche, Wohnungssuche. Die Frau studiert noch. Haus und Grund riet mir nichts dergleichen zu sagen. Warum? Kann mir das jemand erklären? Was für eine Angriffsfläche hätten die Mieter dadurch? Ich werde den Rat vom Anwalt von Haus und Grund folge leisten.
Vorbei gehen zum Haus besichtigen kann ich nicht, es würde schnell als Hausfriedensbruch taxiert. Was macht man, wenn man der Verdacht hat, dass vertragswidrig gehandelt wurde? Ich hoffe meine Möbel bekommen keinen Schaden, sollten diese von den Zimmern entfert worden sein. Ich war nur im Wohnzimmer. Den Arbeitsvertrag und Pässe der Mieter habe ich erhalten, relativ hohes Einkommen.