Gekaufte Wohnung zuerst vermieten, im Anschluss selber nutzen: ab wann wirkt sich das nicht negativ auf die zuvor abgesetzten Kosten aus?
Hallo Zusammen, ich plane gerade eine Wohnung zu kaufen, würde diese allerdings zuerst gerne vermieten, damit ich die Kaufnebenkosten (Notar etc.) bei der Steuer absetzen kann. Nach ca. 5 Jahren plane ich die Wohnung selber zu beziehen. Es würde somit ein befristeter Mietvertrag über 5 Jahre abgeschlossen werden. Nun stellt sich mir die Frage, ab wann die zuvor ggü dem Finanzamt geltend gemachten Kosten, vom selbigen nicht mehr zurückgefordert werden können.
Könnt ihr mir evtl. mitteilen, wie lange ich bis zur Eigennutzung warten muss, damit sich das nicht negativ auf meine vorherigen Steuererklärungen auswirkt?
Vielen Dank an euch.
1 Antwort
Nur das, was mit dne Finanzierungskosten zusammenhängt, wirkt sich steuerich aus. Wenn du nichts fremd finanzierst ist es gar nichts. Der Rest (von ca. 95 %) der Kaufnebenkosten wird nur auf die Laufzeit verteilt.
Sonst gibt es keine Frist. Wenn du etwas zur Vermietung kaufst, is es zur Vermietung und die Kosten, die absetzbar sind, Werbungskosten. Spätere Umnutzung ist nie ausgeschlossen.
Bei dem Zinsniveau haben viele im ersten Jahr schon positive Einkünfte, weshalb eh keiner darauf käme, dass man damit Steuern sparen will.