Beerdigung von Eltern, wer muss zahlen?


18.04.2023, 21:07

Und was ist wenn man ein p Konto hat ?

FrauEichhorn  18.04.2023, 21:14

welches Bundesland? Die Bundesländer haben stellenweise unterschiedliche Bestattungsgesetze. Gibt es einen Mann oder weitere Geschwister?

Addyplayer 
Fragesteller
 18.04.2023, 22:23

Nrw , und nein ist nicht verheiratet.

5 Antworten

Grundsätzlich zahlen in erster Linie die ERBEN die Beerdigung, s. § 1968 BGB. Dies können, müssen aber nicht die Angehörigen sein.

Erst wenn alle Erben das Erbe ausgeschlagen haben werden die Angehörigen nach einer festgelegten Reihenfolge kostentragungspflichtig.

Können auch die Angehörigen nicht zahlen übernimmt der Staat die Kosten.

Wenn sich kein Angehöriger findet der die Beerdigung organisiert übernimmt das das Ordnungsamt in Form einer "Sozialbestattung" einfachster Form.

Das bedeutet nicht, dass die Angehörigen unbehelligt bleiben. Das Ordnungsamt versucht die Kosten bei diesen einzutreiben. Dazu gibt allerdings regional sehr unterschiedliche Bestimmungen dazu, ab welchen Einkommensgrenzen eine Eintreibung vorzunehmen ist.

§ 8 Bestattungsgesetz NRW: Bestattungspflicht

(1) Zur Bestattung verpflichtet sind in der nachstehenden Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene). Soweit diese ihrer Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, hat die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten oder die oder der Tote gefunden worden ist, die Bestattung zu veranlassen.

Es gibt eine Reihenfolge, in der die Personen in Verantwortung genommen werden. Fehlt die Zeit, wählt die Ordnungsbehörde die einfachste / günstigste Bestattungsart, um die Person unter die Erde zu kriegen. Ermittelte Angehörige müssen diese Kosten dann erstatten. Das sind dann "ordnungsbehördliche Bestattungen"

Fehlt dieses Geld, müssen sich Angehörige an das Sozialamt wenden. Dort können Kosten übernommen werden. Das sind dann "Sozialbestattungen".

Rumpelkasten  19.04.2023, 13:50

Die Bestattungspflicht hat nichts mit der Kostentragungspflicht zu tun

0

Bestattungspflichtig sind die "nächsten" Angehörigen, entsprechend ihren wirtschaftlichen Voraussetzungen. Bedeutet, dass "Du" ( wenn es denn keine weiteren Verwandten gibt, welche zur Bestattungspflicht / zur Übernahme der Bestattungskosten herangezogen werden können ) eine Kostenübernahme durch das JC nur bei Bedürftigkeit erwarten kannst.

Also bleibt Dir max. - vor ! Inauftraggebung der Bestattung das Gespräch ( die Antragstellung der Kostenübernahme ) mit dem JC zu suchen.

Andri123  19.04.2023, 09:29

Sozialamt des Sterbeorts, nicht jobcenter.

0

Google nach "Bestattungspflicht".

Die Kinder sind bestattungspflichtig. Die Gemeinde oder das Beerdigungsinstitut wird sich an dem Kind schadlos halten, bei dem etwas zu holen ist, dieses kann dann versuchen, bei den Geschwistern Anteile zurückzuholen.

Ob ein Konto ein P- Konto ist, hat damit nichts zu tun.