Muss ich die Beerdigung meines Vaters zahlen?
Guten Morgen!
Muss ich die Beerdigung meines Vaters zahlen, wenn ich ihn:
- Nicht wirklich kenne, da nie Kontakt bestanden hat.
- das Erbe ausschlage, weil ich nichts als Schulden erben werde (ich weiß dabei mit Sicherheit nur von Unterhaltskosten die er nie an meine Mutter geleistet hatte und die der Staat eben gezahlt hatte.) Ich möchte eben nicht wissen, wie viele Schulden es noch gibt. Es gibt auf jeden fall noch mehr. Aber ich weiß eben nicht wie viele.
- Sein Bruder auch nicht mehr Leben sollte. Älterer Bruder (ca. 50 Jahre alt. Mein Vater ist Mitte/ Ende 40)
Ich habe keine Geschwister, die mit meinem Vater in Verbindung stehen (soweit ich jedenfalls weiß). Meine Oma und mein Opa leben beide nicht mehr. (seine Eltern) Im Prinzip hat er keine anderen Angehörigen mehr außer mir. (Und bald ein Enkel von dem er natürlich nichts weiß, er weiß ja nicht mal wann ich Geburtstag habe)
Mein Mann und ich sind Berufstätig mit ehr niederem bis mittlerem Einkommen. Zusammen noch unter 2.500 Euro zusammen.
Noch ist mein Vater zwar am leben, aber ich mache mir darüber schon Gedanken, weil so eine Beerdigung schon ganz schön ins Geld geht, selbst wenn es nur das Mindeste ist. (mehr würde ich auch nicht tun.) Ich wüsste eben gerne, ob ich dafür sparen soll, für den Fall DAS.
Und bevor ich meinen Anwalt damit befrage, frage ich erst einmal hier. Vielleicht gibt es ja jemanden, der sich damit etwas auskennt, oder Erfahrung hat.
5 Antworten
Als nächste Angehörige wärest Du bestattungspflichtig - unabhängig davon, ob Du das Erbe nun annimmst oder nicht.
Allerdings Kostenübernahme nur, soweit Du ( es zählt nur Dein Einkommen ) als wirtschaftlich leistungsfähig giltst.
Unabhängig davon, ob Du das Erbe ausschlägst, sind Verwandte ersten Grades für die Beerdigungskosten zuständig.
Das Sozialamtbwird diese voraussichtlich auslegen, dann aber in der Regel die Verwandten ersten Grades anschreiben und das Geld zurück verlangen.
"In Paragraf 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist festgelegt, dass der Erbe für die Kosten aufkommen muss. Gibt es keinen Erben, müssen die Angehörigen zahlen. Erst der Ehepartner, dann die Kinder. Wie das persönliche Verhältnis zum Verstorbenen war, spielt dabei keine Rolle."
Wenn du das Erbe ausschlägst, entstehen dir deine Kosten.
Wenn Du das Erbe ausschlägst, dann musst Du nichts bezahlen. Der Erbe muss die Beerdigung zahlen. Von den Verwandten kann der Staat die Kosten nur fordern, wenn sie genügend Einkommen haben, das wäre bei Dir nicht der Fall.
Wenn Du das Erbe ausschlägst, dann musst Du nichts bezahlen.
Das ! ist ( soweit es keine weiteren Bestattungspflichtigen gibt ) schlichtweg falsch.
Der Staat kann die Beerdigungskosten von den Kindern nur über die "Unterhaltspflicht" fordern. Kinder sind gegenüber ihren Eltern erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro unterhaltspflichtig. Das ist hier, bei 2500 im Monat, nicht möglich. Also: keine Gefahr.
Diese Antwort ist mit Vorsicht zu bewerten, denn wie Du schreibst ist Dein Vater überschuldet und es gibt außer Dir keine Erben. Du willst aber das Erbe ausschlagen, wirst aber vom Sozialamt trotzdem für die Beerdigungskosten in Regress genommen werden. Denke mal darüber nach eine Sterbeversicherung zugunsten von Deinem Vater abzuschließen, vielleicht ist das ein Lösungsweg die Kosten gering zu halten.