Muss ich die Beerdigung meines Vaters zahlen?

5 Antworten

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Als nächste Angehörige wärest Du bestattungspflichtig - unabhängig davon, ob Du das Erbe nun annimmst oder nicht.

Allerdings Kostenübernahme nur, soweit Du ( es zählt nur Dein Einkommen ) als wirtschaftlich leistungsfähig giltst.

Besten Dank für's Sternchen

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Unabhängig davon, ob Du das Erbe ausschlägst, sind Verwandte ersten Grades für die Beerdigungskosten zuständig.

Das Sozialamtbwird diese voraussichtlich auslegen, dann aber in der Regel die Verwandten ersten Grades anschreiben und das Geld zurück verlangen.

"In Paragraf 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist festgelegt, dass der Erbe für die Kosten aufkommen muss. Gibt es keinen Erben, müssen die Angehörigen zahlen. Erst der Ehepartner, dann die Kinder. Wie das persönliche Verhältnis zum Verstorbenen war, spielt dabei keine Rolle."

Wenn Du das Erbe ausschlägst, dann musst Du nichts bezahlen. Der Erbe muss die Beerdigung zahlen. Von den Verwandten kann der Staat die Kosten nur fordern, wenn sie genügend Einkommen haben, das wäre bei Dir nicht der Fall.

Danke!

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Diese Antwort ist mit Vorsicht zu bewerten, denn wie Du schreibst ist Dein Vater überschuldet und es gibt außer Dir keine Erben. Du willst aber das Erbe ausschlagen, wirst aber vom Sozialamt trotzdem für die Beerdigungskosten in Regress genommen werden. Denke mal darüber nach eine Sterbeversicherung zugunsten von Deinem Vater abzuschließen, vielleicht ist das ein Lösungsweg die Kosten gering zu halten.

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@Snooopy155

Der Staat kann die Beerdigungskosten von den Kindern nur über die "Unterhaltspflicht" fordern. Kinder sind gegenüber ihren Eltern erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro unterhaltspflichtig. Das ist hier, bei 2500 im Monat, nicht möglich. Also: keine Gefahr.

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