Die Erben zahlen die Beerdigung, dies ist im BGB ganz klar geregelt. Wenn A einen Erbschein besorgt so gilt dies als Annahme des Erbes und er muss die Kosten der Beerdigung tragen. Nur wenn keine Erben vorhanden sind werden die nächsten Angehörigen nach einer festgelegten Reihenfolge zur Begleichung der Beerdigungskosten in Anspruch genommen. Ist auch bei den Angehörigen nichts zu holen übernimmt der Staat die Kosten für eine einfache Bestattung.

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Grundsätzlich zahlen in erster Linie die ERBEN die Beerdigung, s. § 1968 BGB. Dies können, müssen aber nicht die Angehörigen sein.

Erst wenn alle Erben das Erbe ausgeschlagen haben werden die Angehörigen nach einer festgelegten Reihenfolge kostentragungspflichtig.

Können auch die Angehörigen nicht zahlen übernimmt der Staat die Kosten.

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