Bedarfsgemeinschaft?
Hallo.
Ich habe ein Problem.
Undzwar lebe ich bei meiner Freundin. Ihre Mutter bekommt vom Staat die Hälfte der Wohnung finanziert. Die andere Hälfte muss meine Ex zahlen. Es wurde beim Jobcenter nicht angegeben dass ich hier leben, bzw du Besuch bin da wie uns eine eigene Wohnung suchen, da ich zu viel verdiene und die Wohnung alleine bezahlen müsste. Jetzt kam ein Anonymer Anruf von einer mit der wir Streit hatten und sagte, ich würde hier wohnen.
was sollen wir tun?
3 Antworten
Ich verstehe zwar nicht, was Deine Ex mit der Mutter Deiner Freundin zu tun hat. Aber zwei Möglichkeiten
- einfach lügen (ich war nur manchmal zu Besuch, ich bin woanders gemeldet) und darauf hoffen, dass man damit durchkommt, da nichts Gegenteiliges nachgewiesen werden kann und die Zeugin als unglaubwürdig dargestellt werden kann.
- Zugeben, zurückzahlen und ggf. Strafverfahren abwarten.
Keine Ahnung. Bist Du denn woanders gem3ldet und kannst anhand vom Telefonrechnungen, Strom, Miete etc. nachweisen, dass Du woanders gewohnt hast? Vermutlich nicht.
Ich persönlich würde wohl lieber klar Schiff machen, anstatt monatelangen Schriftverkehr zu haben. Auch wenn es ärgerlich ist, wenn ehemalige Freunde im Streit denunzieren.
Dann würde ich den Vorwurf zurückweisen. "Ich lebe bei meinen Eltern und bin gelegentlich bei x zu Besuch".
Was kam denn an Briefen vom jobcenter, und zu wem überhaupt?
Hier ging es mir nicht um den konkreten Fall, was ich aber nicht deutlich gemacht habe. Es ging mir um das so oft zu lesende "es gibt keine Beweise", gern garniert mit "da steht Aussage gegen Aussage, da passiert nix" und darum, dass eine Zeugenausage ein Beweis IST - und da ein Richter Beweise frei würdigen darf, kann er durchaus nur eine von zwei gegensätzlichen Aussagen für glaubwürdig halten und auf dieser Grundlage eine Entscheidung treffen.
Nö, du müsstest die Wohnung nicht allein zahlen, sondern 1/3el.
Zudem zählt man im Jahr des Zusammenzugs als Probejahr.
Du und deine Freundin bildet eine BG die Mutter eine andere. Deine Freundin scheint kein ALG2 zu bekommen, also geht es nur um die Mutter
Ergo würde die Miete der Mutter um 1/3 el für die Monate, die du dort wohnst gekürzt werden, mehr passiert nicht. Das Geld musst du dann entsprechend der Mutter bezahlen, die das Geld dann an das JC zurückführen muss weil sie zuviel bezogen hat.
Stimmt überhaupt. Hier hat wohl die Mutter der Freundin die halbe Miete vom jc bezahlt bekommen, obwohl ihr nur ein Drittel zustand. Ein Sozialleistungsbetrug liegt also allenfalls seitens der Mutter vor, wenn überhaupt.
Und so viel Differenz wird das vermutlich auch nicht sein.
Bei einer Warmmiete von 1.000 wäre das die Differenz von 500 zu 333, mal x Monate.
Es kommt auch schon darauf an, wo Du gemeldet bist, also welche Adresse steht in Deinen Papieren als Wohnort? Wenn das die Adresse der Freundin ist, wäre das schon einfach für das Jobcenter mit dem Nachweis der Wohngemeinschaft. Hast Du Dich nicht dort beim Einwohnermeldeamt angemeldet, dann besuchst Du halt öfters die Freundin, auch Übernachtung ist da kein Problem.
Könnte man denn damit durchkommen, weil wir zuvor Streit mit ihr hatten?
es gibt nämlich keine Beweise das ich hier wohne und sie hat mich auch nicht jeden Tag hier gesehen.