Ausbezahlen

5 Antworten

Die Kosten werden durch alle 3 geteilt, bzw. der Wert des Hauses wird nach Verkauf um die Summe der Kosten reduziert.

Das Gutachten bezahlen alle Erben, denn der ermittelte Gebäudewert wird um die Kosten für das Gutachten reduziert und aus dem Restwert bestimmt man den Auszahlungsbetrag.

Da ein Sozialträger bei Deinem Bruder mit von der Partie ist, will das Amt natürlich verhindern, dass der Schätzwert des Hauses bewußt niedrig angesetzt wird, um die Auszahlungssumme gering zu halten.

Tatsächlich fallen die Kosten des Wertansatzes von Nachlassgegenständen als Verbindlichkeit dem Nachlass zu und schmälern somit den Reinnachlass, also die Erbauszahlung.

Hier kann jedermann eine derartige Wertermittlung beanspruchen und der Betreuer eines Miterben wird dies pflichtgemäß tun.

Ebenso fallen auch die Kosten eines lastenfreien Übergangs (Räumung, Instandsetzung, Kosten der Löschungsbewilligung) und ggf. verkäuferseitige Notarkosten dem Nachlass wertmindernd zu.

G imager761

Taste kaputt?

Das Sozialamt könnte sich da noch etwas intensiver einbringen und vielleicht auf Teilungsversteigerung drängen. Dann kann die Erbengemeinschaft viel einfacher teilen.

EnnoBecker  05.09.2014, 06:45
Taste kaputt?

Nein, Fragezeichen und Klammern gehen ja auch. Also reine Schluderei. Du bist als Kommunkationspartner wertloser als der Fragesteller - das ist die Botschaft.

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Wieso muß ein Gutachten her? Wer bestimmt das? Grundsätzlich denke ich müssen alle Aufwendungen durch 3 geteilt werden, wenn ihr eine 3-köpf. Erbengemeinschaft seid. Will der Bruder ein Gutachten, der die Auszahlung erhalten soll, kann er das selbst beauftragen und bezahlen, meine Meinung.

desperado04 
Fragesteller
 24.07.2013, 20:56

Ja der eine ist alkoholiker, sitz in einer Einrichtung und hat einen Betreuer. Ich brauch kein Gutachten. Damit ich ihn nicht unter Wert ausbezahle verlang sein Betreuer ein Gutachten, das wir zu je ein Drittel bezahlen sollen. Müsste nicht mein Bruder das Gutachten alleine tragen, wenn er den wahren Wert wissen will?

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