Erbstreit Gutachten, wer zahlt die kosten?
Guten Tag, folgendes Szenarion:
Person A hat vor seinem Tod privatschriftliches Testament niedergeschrieben. Laut Testament wird Seite 1 (3Personen) 95% der Vermögenssachen zugeschrieben. Seite 1 stellt Antrag auf alleinigen Erbschein (5% wird als Vermächtnis angesehen). Seite 2 ( 3 Personen der insgesamt 12 Personen der gesetzlichen Erbfolge) behauptet Testament nicht von Person A geschrieben. Graphologisches Gutachten wird erstellt. Seite 2 behauptet Person A nicht testierfähig. Nervenärztliches Gutachten wird erstellt. Beide Gutachten positiv für Seite 1. Seite 2 sieht es immernoch nich ein und stellt Antrag für zweites unabhängiges ärztliches Gutachten. Gutachten 2 bestätigt erneut Testierfähigkeit. Verfahren seit mittlerweile 4 Jahren am laufen.
Frage: Wer kommt für die kosten der Gutachten auf? Ist das so einfach zu beantworten oder werden weitere Informationen benötigt.
Gruß
1 Antwort
Wenn das "Verfahren" ein gerichtliches Verfahren sein sollte, dann ist die Frage nach der Kostenaufteilung ganz einfach zu beantworten:
Das Gericht verkündet zusammen mit der Entscheidung in der Hauptsache auch eine Kostenentscheidung und die folgt der Entscheidung in der Hauptsache. Kurzum: Wer verliert hat für alle Kosten des Verfahrens aufzukommen.
Wesentlich schwieriger ist es bei Handlungen im außergerichtlichen Bereich. Da zahlt erst einmal der, der das Gutachten bestellt hat und der muß sehen, ob er sein Geld wieder bekommt.
Ich meine, Seite 2 muss letztendlich bezahlen da deren Einwände nicht gegriffen haben. Angesichts der Streitfreudigkeit der Seite 2 wird vermutlich ein Gericht darüber zu entscheiden haben.
Darauf, daß es in so einem Prozess zu Überraschungen kommen könnte, sei aber hingewiesen. So könnte das Gericht einen eigenen Gutachter beauftragen und der wäre dann nicht an das Ergebnis von privat eingeholten Gutachten gebunden.
Hey, danke für die Ausführliche Antwort. Die ersten beiden Gutachten würden von Seite 2 beim Amtsgericht beantragt. Das Amtsgericht hat das Verfahren dann An das OLG Hamm weitergegeben. Das zweite ärztliche Gutachten wurde dort auch von Seite 2 beantragt. Also wurden alle Gutachten vom Gericht angewiesen aber letztendlich auf Antrag von Seite 2.