Eigenbedarf eines Rentnerehepaares im Pflegeheim, vorerst Selbstzahler?
Hallo,
meine Großeltern kommen nach einigen Schicksalsschlägen in ein schönes Pflegeheim (mit Einverständniss!!!) und haben dort mit Ihren Pflegestufen gemeinsam ca. 3000€ Kosten im Monat. Nun haben Sie gemeinsam rund 2000€ Rente und zahlen die Differenz vorerst von dem Geld was einmal als Erbe vorgesehen war (richtige Entscheidung!) Meine Frage ist nun. Da meine Großeltern ja leider auf die idee kamen zu sparen, und somit nicht Kosten vom Sozialamt erstattet werden, wie hoch darf weiterhin ihr monatlicher Eigenbedarf sein? Da das Geld ja endlich ist und sie irgendwann darauf angewiesen sein werden das, das Sozialamt weitere Kosten trägt. (leider keine weiteren Vermögen in der Familie). Also was dürfen sie monatlich noch von ihrem ersparten "verprassen" ohne das Ihnen ein Strick daraus gedreht wird?
ich hoffe die frage ist einigermaßen klar formuliert ansonsten gebe ich gern weitere Infos!
Vielen Dank!
1 Antwort
Zuerst einmal können Sie ihr Geld auch weiterhin so ausgeben, wie sie lusig sind. Aber bei Bargeschenken müssen die Beschenkten immer damit rechnen, dass das Sozialamt die Rückgabe der Senkungen fordert, wenn es zu Leistungen einspringen muß, weil das Einkommen der beiden nicht mehr ausreicht.