Wieso muß ein Gutachten her? Wer bestimmt das? Grundsätzlich denke ich müssen alle Aufwendungen durch 3 geteilt werden, wenn ihr eine 3-köpf. Erbengemeinschaft seid. Will der Bruder ein Gutachten, der die Auszahlung erhalten soll, kann er das selbst beauftragen und bezahlen, meine Meinung.

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Du meinst vermutlich, sie hat zu Lebzeiten Deiner Mutter Geld verbraucht, und es war dann bei Tod nichts mehr übrig? Was meinst Du damit, weil Du das Erbe nicht ausgeschlagen hast-mußtest Du letztlich Schulden übernehmen,oder wie? Da Du von Deinem Anwalt schreibst, geh ich davon aus, du hast einen. Der sollte Deine Fragen rechtlich korrekt beantworten können.Deine Frage ist wirklich sehr konfus geschrieben-erklär doch bitte nochmals genauer, wie das gelaufen ist. So kann ich den Sachverhalt auch nicht ganz verstehen, wie meine Vorredner hier, die gern helfen würden, aber die Frage ist nicht so gut formuliert. Bitte also Details

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Bezüglich der Tatsache, daß es der Onkel ist, würde ich mir keine Gedanken machen, sofern dieser nicht im selben Haushalt wohnt. Ob aber der Gefälligkeitsdienst, aufs Kind zu achten, während diese dann Unfug treiben, mitversichert ist, ist fraglich. Es wird nichts nützen, Du mußt die Versicherung fragen. Ich wünsch viel Glück -sowas ist immer sehr ärgerlich!

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Das Kind gabs vermutlich schon vor Eurer Beziehung? Wieso hilfst Du ihm finanz. nicht- finde es anmaßend, daß die Allgemeinheit hier zur Kasse gebeten werden muß. Kann er nicht mehr arbeiten, um seinen Verpflichtungen nachzukommen? Die Ex mit Kind muß ja auch zusehen, wie sie über die Runden kommt, und muß das Kind betreuen. Sorry, aber solche Beiträge ärgern mich ein bißchen...

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