Dann hast du Pech gehabt. Du hättest zumindest eine Anzahlung kassieren sollen. Buche es unter Lebenserfahrung.

Völlig abseits der rechtlichen Situation: Wenn ICH beim Rangieren etwas kaputt mache, stehe ICH auch dafür ein. Es hat euch ja niemand gezwungen, das Fahrzeug zu fahren. Und ICH würde den Schaden meiner privaten Haftpflichtversicherung melden. Der Anhänger ist ja kein Auto.
Sowas soll vorkommen.
Das kommt auf die Art des Busses an. Bei den älteren Modellen ist es ein Klappmechanismus mit einem Hebel, die neueren lassen sich nur vom Fahrer mit einem Vierkantschlüssel öffnen. Ob du das darfst? Einfach machen, wenn es möglich ist. Sonst bis zur nächsten Haltestelle warten und aussteigen, mit dem nächsten Bus weiterfahren
Das Jobcenter kümmert sich um die Krankenkasse. Wichtig ist, dass du dich bei der IHK meldest, um eine Weiterführung deiner Ausbildung zu erreichen. Die unterstützen dich ggf. bei der Stellensuche.
https://www.ausbildung.de/ratgeber/kuendigung-ausbildung/#:~:text=Dein%20Ausbilder%20darf%20dich%20nicht,da%20ansonsten%20die%20K%C3%BCndigung%20droht.
Das Gefängnis hat kein Wunschkonzert. Plätze werden zugeteilt, dort wo freie Plätze vorhanden sind und nach Art der Strafe bzw. auch nach Schwere der Strafe.
Woher weißt du denn, dass die Pakete einzeln verschickt werden? Da entstehen ja auch mehrfach Versandkosten. Die sind im Übrigen teurer als die Zollkosten. So pauschal ist deine Behauptung falsch.
Du arbeitest auch samstags und sonntags. Deshalb wird das Wochenende nicht abgegrenzt sondern auf Basis von 30 Arbeitstagen pro Monat berechnet. Bei einem "normalen" Job arbeiten Menschen ja nur montags bis freitags und haben das Wochenende immer frei. Deshalb berechnet man deine Urlaubs- und Krankheitstage für ALLE Tage und nicht nur für 5 Tage pro Woche. Wenn du 6,67 mit 7 multiplizierst, erkennst du, dass du eben NICHT benachteiligt wirst. Wenn du eine Krankmeldung abgibst, wird die ja von montags bis sonntags laufen, da du erst montags wieder arbeiten möchtest. Deshalb wird auch der Samstag und der Sonntag bezahlt.
Das kann euch nur die betreffende Kommune anhand des bestehenden Bebauungsplans beantworten.
Hast du es schon als Sozialversicherungsfachfrau versucht? Bei Krankenkassen gibt es eigentlich immer freie Ausbildungsplätze.
https://www.ausbildung.de/berufe/sozialversicherungsfachangestellte/stellen/#tab-bar-anchor
Du solltest dir die Zusage des Arbeitgebers schriftlich geben lassen. Damit stellt er dich unter voller Lohnfortzahlung von der Arbeit frei. Dafür darf er dir jedoch keinen Urlaub abrechnen. Ich wäre bei solchen Aussagen sehr vorsichtig. Ohne AU hast du normalerweise wieder auf der Arbeit zu erscheinen.
Indem du deine Kosten senkst.
Bei eBay Kleinanzeigen gilt der Grundsatz Abholung und Barzahlung. Durch eine Zahlung über PayPal Friends gibt es auch keinen Käuferschutz. Du solltest diesen Kauf abbrechen, sonst ist dein Geld weg und die Ware wirst du nie erhalten.
Ich empfehle dir, deinen Stromverbrauch testweise an einer Lampe zu überprüfen mit einem Messgerät, das man sich kostenlos beim Grundversorger ausleihen kann. Dann besorgst du dir eine LED Birne und vergleichst über einen Tag lang den Stromverbrauch. Dann kannst du die Ersparnis genau berechnen und ebenfalls errechnen, wann sich die Anschaffung der teureren LEDs amortisiert.
Hast du deine Dienstleistung bei deiner zuständigen Gemeinde angemeldet? Wenn nicht, hast du illegal Prostitution betrieben. Daher kannst du auch kein Honorar dafür einfordern.
Er kann dir ja nicht rückwirkend gezahlt werden, da du dort gar nicht mehr beschäftigt bist. Der Arbeitgeber kann dir keine Abrechnung dafür erstellen, wenn du zum Zeitpunkt der Auszahlung nicht mehr in diesem Beschäftigungsverhältnis stehst. Da hast du Pech gehabt.
0800 1110111
Die Telefonseelsorge hört sich gerne deine Sorgen an.
Wenn du nur Teilzeit arbeitest und an den Arbeitstagen unterschiedlich viele Stunden arbeitest, muss er den Urlaubsanspruch in Stunden umrechnen. Der Urlaubsanspruch von 26 Tagen gilt nur für eine Vollzeitstelle mit 8 Stunden und 5 Tage-Woche. Natürlich kannst du keine 26 Tage Urlaub haben, wenn du beispielsweise nur an zwei Tagen je 3 Stunden arbeitest und an zwei Tagen je 6 Stunden.
Dein Vermieter scheint ein Spaßvogel zu sein. Seine Forderungen übersteigen gewaltig das Maß des üblichen Rahmens. Hier kannst du ein paar Tipps nachlesen:
https://www.gartentipps.com/pflege-mietergarten-zustaendigkeit.html#:~:text=Gartenpflege%20durch%20den%20Mieter,k%C3%B6nnen%20dem%20Mieter%20zugemutet%20werden.
Die gibt es nur gebührenpflichtig. Und die Gebühren sind schon Wucher. Ich bin dazu übergegangen, das Kleingeld zu verbrauchen, z. B. nehmen Parkuhren 5 Cent Stücke an. Seitdem habe ich immer die Kleingeldbox im Auto.