Arbeitgeber kündigt Stellenabbau an?

4 Antworten

Hallo, 

Erstmal: Glückwunsch, das ist genau das, wo ich auch schon lange drauf warte! 

Ganz wichtig, wenn das Gespräch kommt, nicht gleich das erste Angebot annehmen. Erstmal Aufhebungsvertrag gründlich lesen und auf inhaltliche Vollständigkeit checken. Wenn im Einzelgespräch Abfindung vorgeschlagen wird, Höhe der Abfindung genau untersuchen (lassen). Vor Unterschrift unbedingt ne Nacht drüber schlagen. Du kannst auch Experten für Arbeitsrecht hinzuziehen, vor allem, um die Nachteile zu beurteilen, die andere hier im Forum schon ausführlich beschrieben haben (Sperre usw). Rechtsschutz ist gut, weitere Infos gibts auch auf Seiten wie der hier: 

https://abfindungshero.de/aufhebungsvertrag-3-dinge-muessen-sie-beachten/

Viel Glück!!! 

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

warte ab was dir der AG anbietet und wenn er dich weiter beschäftigen will, kannst du immer noch kündigen.

Derfels5388 
Fragesteller
 01.02.2024, 16:16

Und wenn er sagt er möchte bei mir nichts verändern am Vertrag oder Arbeitsbereich? Sollte ich ablehnen um Druck aufzubauen wegen einer Abfindung?

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Schubert610  01.02.2024, 16:27
@Derfels5388

nein, wenn er nichts ändern will dann kannst du kein Druck aufbauen, du hast für mehr Geld oder sonstiges keine Basis, du willst doch eh gehen.
entweder er will dich loswerden, dann wird er dir etwas anbieten und da kann man dann verhandeln, ansonsten kündigst du und gehst das irgendwann.

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Derfels5388 
Fragesteller
 01.02.2024, 16:33
@Schubert610

Und wenn ich z.b. sage dass ich unmotiviert bin . Das möchte doch kein AG und weniger Leute=mehr Arbeit?

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Derfels5388 
Fragesteller
 01.02.2024, 16:35
@Schubert610

Und ich verdiene mehr als ändere... wäre das noch ein Grund?

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Schubert610  01.02.2024, 16:40
@Derfels5388

wenn du unmotiviert bist, dann wird er dich rauswerfen und du kannst dir eine Abfindung abschminken, wenn dein Chef den Stellenabbau begründen kann, dann kann er dich auch ohne Abfindung loswerden, weil eine Abfindung eine freiwillige Zahlung ist.
Du bewegst dich somit auf dünnen Eis.

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tellerchen  01.02.2024, 17:34

es gibt ein Sprichwort:

je weher es dem AG tut...je höher die Abfindung, denkbar wäre auch wie bei mir damals eine 1,5 Jährige Freistellung bei vollem Gehalt...Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld... die Zeit habe ich mich mit dem AG vor Gericht gestritten dank guter Rechtschutz und einen neuen Job gesucht aber für eine Freistellung musst du dem AG schon arg auf die Füße getreten sein...

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Wie groß ist dein AG und hast du schon eine neue Stelle?

Du solltest bedenken, das wenn du mit Abfindung gehst, das ein Aufhebungsvertrag ist. Ein Aufhebungsvertrag ist ein selbstverschuldete Arbeitslosigkeit und somit eine 3 Monatige ALG Sperre. Eine Abfindung ist zudem teilweise auf ALG anrechenbar.

Wenn du also tatsächlich mit Abfindung gehen solltest, dann sollte diese wenigstens 5-6 Monatsgehälter groß sein, wobei es üblich ist, Je Arbeitsjahr einen halben Monatslohn zu bekommen. Oder du hast definitiv schon eine neue Stelle.

Eine Abfindung ist eine Freiwillige Leistung des AGs und wird häufig dazu genutzt das Mittarbeiter freiwillig gehen. Wenn dich dein AG behalten will, muss er dir keine Abfindung anbieten.

Schubert610  01.02.2024, 18:04
Du solltest bedenken, das wenn du mit Abfindung gehst, das ein Aufhebungsvertrag ist. 

Nein nicht unbedingt, ich wurde vor 3 Jahren gekündigt und habe eine Abfindung bekommen, aber bei mir war eben kein Stellenabbau sondern das Geschäft wurde komplett geschlossen.

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Alarm67  02.02.2024, 07:37

Sorry, das ist so nicht korrekt!

Ich habe letztes Jahr einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und eine hohe Abfindung erhalten, dennoch vom ersten Tag an Arbeitslosengeld bekommen!

Und warum?

Weil der AG sich trotz Abfindung an die Kündigungsfrist gehalten hat und im Aufhebungsvertrag betont hat, dass wenn man sich nicht geeinigt hätte, es eine betriebsbedingte Kündigung gegeben hätte!

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Derfels5388 
Fragesteller
 02.02.2024, 08:16

Danke erstmal für deine Antwort 🙂 ich bin seit geraumer Zeit schon auf der Suche, aber was unterschrieben habe ich noch nicht...mir ist das bewusst mit der Sperre und würde das in Kauf nehmen, da ich mir sicher bin etwas neues zu finden. Es gibt ja noch die Kündigung mit Abfindung wo man den Kündigungsschutz einhalten muss und mir die Monatsgehälter trotzdem noch gezahlt werden, oder lieg ich da falsch?

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Alarm67  02.02.2024, 16:51
@Derfels5388

Scheinbar hast Du meinen Kommentar nicht gelesen oder aber Du verstehst das alles nicht

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ich würde dir vorschlagen, erstmal die Füße still zu halten, was der AG da genau vorhat

in meiner Jugendzeit habe ich zweimal den AG wechseln wollen, Kündigungsfrist war aber nicht einzuhalten...hatte den neuen Vertrag schon unterschrieben(doppeltes Gehalt... sofort nach einem Jahr 4fach, wusste ich damals aber nicht)

wieauchimmer, meine Eltern haben mir zugeredet damals, ich mache sowas sonst nicht...und habe mich an einem proppevollen Freitag krank gemeldet, 14 tage später beim Gespräch was von burnout geredet etcetc... AG hat abgelehnt... und kopf geschüttelt... dann nochmal 14 tage krank und dann kam ich da raus... 10 Tage vor meinen neuen Antrittstermin bei der anderen Firma... puhhh gerade so geschafft...

ich weiß, ist nicht ok... aber was ist in der heutigen Zeit schon ok?

also ich würde es so machen... erst warten dann kränkeln... und was anderes suchen und dann gucken was kommt.