Anwalt vorschuss
Ich bin Angeklagter in einem Strafverfahren. Mein Anwalt hat nun Akteneinsicht bekommen und möchte einen Kostenvorschuss in Höhe von 400€. Ist das was positives oder eher was negatives?
6 Antworten
Das er einen Vorschuss möchte ist normal.
Die Höhe ist gering. Esscheint nur um eine Kleine Sache zu gehen.
Mache Dir keine Gedanken.
Die Sache um die es geht ist eigentlich nicht wirklich klein. Ich hoffe, dass der „geringe“ Betrag bedeutet, dass die Sache schnell erledigt ist. Danke für deine Antwort, das hat mich ein wenig beruhigt.
Hast Du Angst, der Anwalt sieht Dich nach der Akteneinsicht schon im Gefängnis sitzen?
Keine Sorge, der hat nur Angst um sein Geld. Deshalb nimmt er Kostenvorschuss und das darf er auch.
Auf Kostenvorschuss verzichten Rechtsanwälte nur bei Mandanten die sie langjährig kennen und über deren Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft kein Zweifel besteht.
Weder noch, das ist ganz normal. Der Anwalt möchte sicher sein, zumindest ein Teil des Geldes zu haben, falls du nachher die Gesamtrechnung womöglich nicht (ganz und sofort) zahlen kannst.
Rechnet er denn nach Gebührenordnung ab oder hat er mit dir eine Vergütungsvereinbarung getroffen? Bei letzterem sind die 400 € erst der Anfang… das wird dann noch ziemlich teuer werden.
"Ist das was positives oder eher was negatives?"
Weder noch!
Ein stinknormaler Vorgang, den viele/die meisten Anwälte machen!