Anderkonto?

3 Antworten

Anderkonto bedeutet ja nur, dass der Rechtsanwalt Geld auf einem Treuhandkonto getrennt von seinem Vermögen aufbewahrt.

Interessant wäre zu erfahren, welche Zweckbestimmung damit verbunden war.

Wenn das Geld an Dich ausgezahlt werden sollte wäre eine Verrechnung ja zulässig.

Allerdings hätte der Rechtsanwalt Dir dafür eine Vorschussrechnung übersenden müssen. Die Sache ist deshalb schon sehr dubios.

Es heißt für ev. noch entstehende Kosten. Aber zuvor gab es keinen Hinweis, weder mündlich noch schriftlich. Eine Vorschussrechnung habe ich auch nicht erhalten

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"Wird Geld zweckge­bunden zur Weiter­leitung an Dritte an den Anwalt gezahlt, darf dieser keine Verrechnung mit eigenen Forderungen gegen den Mandanten vornehmen, § 4 Abs. 3 BORA. Daraus kann man schließen, dass von Dritten für den Mandanten eingezogene Beträge sehr wohl mit eigenen Forderungen, in der Regel werden dies Honorar­for­de­rungen sein, verrechnet werden dürfen. Das Anderkonto wird auch im Rahmen der Berufs­haft­pflicht­ver­si­cherung einem besonderen Schutz unterworfen."

https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaeltinnen-anwaelte/rechtsprechung/haftpflicht-fremdgeld

Ja, das ist seltsam, denn ein Anderkonto dient dazu Gelder sicher zu verwahren bis der dazugehörige Kaufprozess beendet ist. Denn es kann ja auch sein, das der Kauf platzt und das Geld zurückgeführt werden muß.

Da darf eigentlich niemand an das Geld, auch nicht der Anwalt. Das währe meiner Meinung nach eine Veruntreuung.