Ist es beim Handwerker üblich, einen Vorschuss für Materialkosten zu fordern?

8 Antworten

Was steht in dem Angebot, aufgrund dessen Ihr den Auftrag vergeben habt. Wenn eine Teilzahlung nach Erreichen eines gewissen Baufortschrittes zu leisten ist, dann muß dies sowohl im Angebot als auch in der Auftragsbestätigung genannt werden. Bei einem Dach für ein EFH hat der Handwerker in der Regel von seinen Lieferanten ebenfalls Zahlungsziele die länger sind als er an Zeit benötigt um das Dach einzudecken - damit ist eine Abschlagszahlung nicht notwendig.

Ich würde dem der ausführenden Firma erklären, es gibt keine Abschlagszahlung - sie sollen das Dach zügig fachgerecht fertigstellen und erhalten dann innerhalb von einer Woche nach Rechnungsstellung diese beglichen. Mit einer schnellen Zahlung läßt sich jeder seriöse Handwerker ködern.

Nein wenn ein Vorschuß erst verlangt wird, wenn das Dach bereits abgedeckt ist, dann ist äußerste Vorsicht geboten. Offensichtlich werdet Ihr so unter Druck gesetzt, damit Ihr in jedem Fall zahlt. Liegt denn eine Abschlag-Rechnung vor? Wenn nicht, würde ich Anzeige erstatten, wenn es Zeugen für diesen Versuch an Geld zu kommen ohne eine Rechnung gibt. Frag mal wieviel und wann gegen welchen Beleg. Begründung das Geld muss vom Tagesgeldkonto umgebucht werden. Das braucht etwas Zeit 4 Bank-Tage. Soll überwiesen werden oder bar gezahlt werden? So agieren Betrüger! Montag erscheint mit Sicherheit niemand um die Arbeiten fortzuführen und das Geld ist weg.


Hallo,

hast du dich schon bei den Nachbarn in der Siedlung informiert ob dort ebenfalls eine Vorauszahlung gezahlt wurde ?

Wenn dort ebenso verfahren wurde, wäre das zumindest ein kleiner Indiz für seriöses Vorgehen der Firma. Ganz sicher kann man sich aber nie sein.

Möglich, dass auch die sich nur absichern wollen aber so etwas nimmt man doch eigentlich in dem Vertrag mit auf. 

Kann man die Vorauszahlung nicht auch halbieren, so zur eigenen Sicherheit ? Meine Bedenken wären, was ist wenn der Handwerker während der Arbeiten insolvent wird, dann ist eine bereits gezahlte Vergütung verloren und die Firma bei Mängelansprüchen nicht mehr greifbar.

 Wer hat dann das Nachsehen ?

royalplanet:

Google: Vergl. Bauvertrag-AGB: Ohne Sicherheitsleistung keine ...baurechtsblog.de/.../agb-recht-ohne-sicherheitsleistung-keine-abschlagsz...05.03.2013 - Achtung bei Bauvertrag-AGB: Wenn eine Abschlagszahlung ... §632a Abs.3 BGB in Gegenzug für die Abschlagszahlungen bei einem..

Witterungsbedingt wird dir keine lange Verhandlungszeit zur Verfügung stehen.

Gänseliesel ist beizupflichten: Nachbarn fragen: Leistung mängelfrei erledigt? In der vorgegebene Zeit? Kosten-Voranschlag eingehalten?

Eine Bekannte musste gleich zu Beginn die Hälfte der Voranschlags an den Dachdecker zahlen, andernfalls hätte er überhaupt nicht angefangen. Der arbeitete jedoch ordentlich und pünktlich. Vor der Restzahlung erfolgte eine sorgfältige Überprüfung der ausgeführten Arbeiten.

Vorschußanforderungen habe ich selber auch schon von Handwerkern erlebt. Insofern ist das nicht ganz ungewöhnlich. Üblich aber ist an sich, daß das schon bei Auftragsvergabe angekündigt wird. Vor allem aber sollte man immer im Auge behalten, ob der Wert der erbrachten Werkleistung einen Vorschuß in der angeforderten Höhe rechtfertigt.