Nachbarin im gleichen Haus- gleicher Vor- und Nachname zieht um mit Nachsendeauftrag?

2 Antworten

Boaah, schwieriger Fall. Mir fällt nur die Deutsche Post als Auftragnehmerin ein. Hier müssten Sie mal vorsprechen. Der Briefträger / die Nachsendezentrale kann die Adressaten der Briefe ja nicht unterscheiden. WichtigstesThema ist das Briefgeheimnis, welches durch den "freiwillige" nicht gesicherten Rückversand von der Umzieherin verletzt werden könnte. Allein schon wegen diesem Aufwand würde ich anstelle der Umzieherin und bei der kuriosen Verwechslungsgefahr den komischen Nachsendeauftrag unterlassen. Die Dame, die auszieht, kann ja zum Teil selbst nicht unterscheiden, welcher Brief zu ihr und welcher zu Ihnen gehört.

Vielen Dank für die schnelle Antwort, mit der Nachbarin kann man leider gar nicht reden- sie ist total uneinsichtig. Möglicherweise muss ich sie dann anzeigen- eben wegen Verletzung des Briefgeheimnisses.

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@Elli47

Denkbar ist, dass die Deutsche Post mit diesen Fällen Erfahrung hat. Gut möglich, dass die Post mit Richtlinien arbeitet, die bei diesen sehr seltenen Fällen angewendet werden. Versuchen Sie es dort zuerst. Eine Anzeige könnte auch im Nirgendwo landen bzw. das Verfahren eingestellt werden. Das Briefgeheimnis müsste auch erstmal konkret verletzt werden, bevor Sie die Dame anzeigen.

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sie würde mir die Post dann zurückschicken

Das ist die pfiffigste Idee, die ich seit langem gehört habe, die Dame wird direkt Mitarbeiterin des Monats.

Du könntest ja selbst den Nachsendeauftrag stornieren oder einen neuen Nachsendeauftrag von der neuen an die alte Adresse einrichten.