ALG2: Nicht verfügbare Genossenschaftsanteile anrechnen auf Freibetrag?

2 Antworten

Hat man Dir beim Jobcenter nichts über das Zuflussprinzip erklärt?

Dabei ist es leider so, dass  dieses Zuflussprinzip  nichts anderes bedeutet, als das es völlig egal ist wann ein Anspruch auf eine Geldleistung entstanden ist. Es zählt einzig und allein der Zugang des Geldes. 

Der Zeitpunkt der Entstehung eines Anspruchs spielt beim Zuflussprinzip keine Rolle!!!

JOberst 
Fragesteller
 15.06.2016, 17:03

Danke für die Antwort! Ich habe noch nie mit dem Amt zu tun gehabt, sondern frage im Voraus. Von dem Zuflussprinzip habe ich trotzdem schon gehört, aber mir ist nicht ganz klar, ob das Vermögen quasi schon als zugeflossen gilt oder erst, wenn es wirklich "flüssig" auf meinem Konto ist.

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Primus  15.06.2016, 17:10
@JOberst

Das ist ja das Problem. Egal wann die Kündigung erfolgte  - sobald das Geld Deinem Konto gutgeschrieben wird, bist Du verpflichtet, dem Jobcenter Meldung zu machen.

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JOberst 
Fragesteller
 15.06.2016, 18:37
@Primus

Mir wurde gerade in der Beratung erklärt, dass es für das Amt egal ist, ob das Geld verfügbar ist oder nicht; die Anteile gehören mir und werden damit als Vermögen gerechnet.

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