ALG2: Nicht verfügbare Genossenschaftsanteile anrechnen auf Freibetrag?
Hallo! Ich habe vor einem Jahr meine Genossenschaftsanteile bei einem Ökostromanbieter gekündigt. Die Auszahlung geschieht erst Ende diesen Jahres. Nun werde ich diesen Monat ALG2 beantragen müssen. Mit dem Wert der Anteile besitze ich mehr als den für mich festgesetzten Freibetrag, aber zur Verfügung steht mir das Geld ja noch nicht. Werden derartige Werte generell angerechnet oder nicht?
2 Antworten
Hat man Dir beim Jobcenter nichts über das Zuflussprinzip erklärt?
Dabei ist es leider so, dass dieses Zuflussprinzip nichts anderes bedeutet, als das es völlig egal ist wann ein Anspruch auf eine Geldleistung entstanden ist. Es zählt einzig und allein der Zugang des Geldes.
Der Zeitpunkt der Entstehung eines Anspruchs spielt beim Zuflussprinzip keine Rolle!!!
So schlecht ist diese Konstellation tatsächlich nicht, sofern deine Genossenschaftsanteile (und natürlich sonstiges Vermögen) den Schonbeitrag nicht deutlich übersteigen.
Werden die Anteile jetzt zum Vermögen gezählt, dürfen sie nämlich beim tatsächlichen Zufluss nicht mehr als Einkommen berechnet werden.
Schau mal hier: http://anwalt-ferdinand.de/hartz-4-einkommen-und-vermoegen/
Oder auch hier: http://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen.html
Danke für die Antwort! Ich habe noch nie mit dem Amt zu tun gehabt, sondern frage im Voraus. Von dem Zuflussprinzip habe ich trotzdem schon gehört, aber mir ist nicht ganz klar, ob das Vermögen quasi schon als zugeflossen gilt oder erst, wenn es wirklich "flüssig" auf meinem Konto ist.