Immobilie - Arbeitslosigkeit

1 Antwort

Wenn Du die Immobilie geerbt hast, hast Du den Anschaffungszeitpunkt des Erblasser "mitgeerbt."

Mit anderen Worten, für die Frage der Spekulationsfrist, gilt nicht der Zeitpunkt des Erbfalls, sondern der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers.

Also, wenn der Erblasser mehr als 10 Jahre vor dem Verkauf das Hausgebaut, oder gekauft hat, fällt keine Einkommensteuer an.

Sollte diese FRist unterschritten werden, würde für die Berechnung von Gewinn, oder Verlust der Kaufpreis, die Herstellungskosten des Erblassers anzusetzen sein.

Also, wenn das Haus vor mehr als 10 Jahren durch den Erblasser angeschafft wurde, kein Problem für Dich.

Aber hast Du auch mal über alternativen nchgedacht?

Es gibt z. B. die sogenannte Umkehrhypothek.

Suche Dir mal seriöse Beratung.

Hier vielleicht noch etwas präziser: Die Immobilie ist seit mehr als 20 Jahren im Eigentum meiner Tante gewesen. Sie verstarb in 2012. Ich war der Erbe. D.h. mit anderen Worten die Spekulationsfrist liegt über den 10 Jahren ? Hinsichtlich der sogenannten Umkehrhypothek werde ich mich parallel erkunden. Vielen Dank !

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