Adoption ohne Zustimmung der Mutter möglich?


07.11.2020, 08:03

Edit: Das Kind ist erst ca. 1-2 Monate alt

Der Bekannte soll sich an e. Familienberatungsstelle sowie an das Jugendamt wenden, anstatt im Internet Dritte bei Anonymen nachfragen zu lassen. Das hier ist kein Adoptionszirkus!

Der weiß überhaupt nicht, dass ich hier frage. Hat mich halt interessiert die Fragestellung. Aber ich merk schon, nützliche Infos gibt's hier wenig. :D

3 Antworten

Mein Bekannter hat mit seiner damaligen Freundin unfreiwillig ein Kind gezeugt, nachdem sie bei der Verhütung gelogen hat.

Ah ja unfreiwillig ..... war er nicht in der Lage ein Kondom zu benutzen?

Meine Frage wäre, könnte er das Kind ohne Zustimmung der Mutter zur Adoption freigeben, sollte diese sich als geschäftsunfähig herausstellen?

Er als Vater kann selbstverständlich seine !! Einwilligung zur Adoption geben . Er kann aber nicht stellvertretend für die Mutter entscheiden.

Mein Bekannter, der offensichtlich das Kind nicht will und wollte, wägt nun Optionen ab

Seine Optionen ....... ??

Glücklicherweise darf besagter Bekannter (vermutlich "Dein empathieloser Freund") sich allerdings auf eine derartige Weise auch nicht seiner Zahlungsverpflichtung entziehen.

Heißt er wird mindestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Unterhalt, entsprechend seinem jeweiligen Einkommen, leisten müssen. Möglicherweise noch deutlich darüber hinaus.

Macht dann beim derzeitigen Einkommen 3000 Euro brutto ..... absehbar erst einmal äußerst magere 276 Euro.

Ich weiß nicht, warum du so eine Schärfe reinbringst. :D Der Bekannte ist kein Freund, aber ich kenne halt nur seine Sicht. Mich interessiert nur die Rechtslage, da es anscheinend auch die Möglichkeit gibt, dass das Kind bei dem Vater aufwächst. Denn der Mutter ist wie gesagt, gerichtlich? die Fähigkeit aberkannt, das Kind bei sich groß zu ziehen. Daher interessieren mich die Rechte des "alleinerziehenden" Vaters in so einem Fall.

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@GespannterLeser

Er ist aber kein alleinerziehender Vater. Er will das Kind doch nicht und hat es auch nicht bei sich. Damit hat er nur das Recht, wenigstens dafür zu zahlen, dass andere sich um sein Kind kümmern.

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@GespannterLeser

Ach ja .... von alleinerziehendem Vater kann in diesem Fall ja wohl keine Rede sein.....

Daher interessieren mich die Rechte des "alleinerziehenden" Vaters in so einem Fall.

nur die Rechte .... aber keinesfalls die Pflichten. Zu letzteren gehört es u.a, auch sich um sein Kind zu kümmern - seine Umgangsrecht als Vater wahrzunehmen, dem Kind Liebe, Nähe, Wärme und Geborgenheit zu vermitteln.

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@GespannterLeser

interessieren mich die Rechte des "alleinerziehenden" Vaters in so einem Fall.

ähm, hat er keine.

da er nicht alleinerziehend ist!

alleinerziehend bedeutet, das Kind wohnt bei ihm und er kümmert sich vollumfänglich.

nach deinen Schilderungen ist ihm das Kind sowas von schei..... egal!

ich hoffe, er muß den Höchstsatz an Unterhalt bezahlen!

bytheway:

interessanterweise wird nach den Rechten gefragt. nach den Pflichten fragst du ja nicht.

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@willees: Moralverseuchtes Geplappere, wilees. Du schwingst Dich als Richter über fremde Verhältnisse auf, bist und kannst aber im Detail nicht der Rechtslage Herr werden. Solche Art von Antworten sind einfach nur noch ätzend und voller Ahnungslosigkeit. Eine einzige Anmaßung!!! Dir selbst ist das bei dem moralinversäuerten Geplappere gar nicht mehr bewusst, das merkt man.

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Garantiert nicht das darf nur die Mutter. Die Umstände der Zeugung sind irrelevant.

Es geht mir auch eher um ihren Geisteszustand.

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Brido hat ebenfalls nicht den Sachverhalt verstanden.

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Meine Frage wäre, könnte er das Kind ohne Zustimmung der Mutter zur Adoption freigeben, sollte diese sich als geschäftsunfähig herausstellen? 

Das geht so auf keinen Fall. Außerdem hat wahrscheinlich das Jugendamt die Vormundschaft und auf jeden da ein Wörtchen mit zureden.

Außerdem, muss er zusätzlich zum Unterhalt auch das Pflegegeld zahlen, da er ordentlich verdient (>3k brutto mtl.) und die Mutter wie gesagt gar nichts verdient?

Er wird im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten zur Versorgung und zum Unterhalt seines Kindes herangezogen werden. Darauf kann er sich verlassen.

So ein Kondom ist schon ein nützliches Utensil, wenn man es zur richtigen Zeit anzuwenden weiß. ;-) Jetzt heißt es Verantwortung übernehmen.

Vielen Dank für die Antwort. Ich will gar nicht bestreiten, dass sich beide um Verhütung kümmern sollten. Die Frau hat halt nach einer längeren Beziehung irgendwann die Pille abgesetzt, ohne es mitzuteilen.

Aber ich will ihn da auch gar nicht in Schutz nehmen, verantwortungslos sind beide. :D

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@GespannterLeser

Für eine längere Beziehung war die Frau ok und mit ungewolltem Kind ist sie irre und geschäftsunfähig? Hat dein Bekannter mal über seinen Geisteszustand nachgedacht?

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@Wassonst:

So ein Kondom ist schon ein nützliches Utensil, wenn man es zur richtigen Zeit anzuwenden weiß. ;-)

Völlig überflüssige Bemerkung. Im Nachhinein sind immer alle schlauer.

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@Maerz2019
Völlig überflüssige Bemerkung.

Dein Kommentar erst recht. Oder ist das die Antwort auf die gestellte Frage?

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