Schadenersatz bei nicht rechtzeitiger Kaufpreiszahlung?

1 Antwort

Wenn ausdrücklich nur die Verzugszisen vereinbart wurden, dann gelten die Verzugszinsen.

Wen im Vertrag stände, das der Zahlungspflichtige die aus dem Verzug entstehenden Schäden zu tragen hat, dann müßte der die erhöhte Ablöse zahlen.