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Aktuelle Beiträge

Kautionsauszahlung: Vollmacht holen oder Anwalt einschalten?

Person A zieht im September aus, die Wohnung wird ohne Mängel übergeben. Im Oktober wird die Kaution gefordert. Ende November Verstirbt A. B ist Erbe und verlangt nun die Kaution, mit dem Hinweis, das das Konto des Erblassers zu Mitte Dezember geschlossen wird. Der VM hätte also bis Dezember Zeit gehabt, die Kaution Ordnungsgemäß zurück zu überweisen. Es erfolgt keine Reaktion.

Der VM forderte B auf einen Erbschein beizubringen um die Kaution und das Geld aus der Nebenkostenabrechnung auf das Konto von B auszuzahlen, das dauert natürlich. Mittlerweile ist der Erbschein da, die 6 Monate, die der VM hat um die Kaution zu zahlen sind vorrüber. Der VM wurde nochmals aufgefordert die Kaution auf das Konto von B zu überweisen, auf dem Anschreiben haben alle im Erbschein erwähnten Personen mit unterschrieben.

Der VM akzeptiert diese Unterschriften nicht, fordert jetzt Vollmachten der anderen Erben, trotz Unterschrift auf der Forderung.

jetzt haben wir 2 Möglichkeiten: Erstens die geforderten Vollmachten einzuholen und schauen, welche Ausreden er diesmal findet, die Kaution nicht zu zahlen. Zweitens laut Auskunft eines Anwaltes ist der VM im Verzug und hätte eigentlich die Kaution beim Amtsgericht hinterlegen müssen, wenn er einen Erbschein fordert und die Rückzahlungsfristen dadurch abgelaufen sind. Somit gibt es eine Chance neben der Kaution auch Zinsen zu verlangen und ggf auch die Auslagen für den Erbschein zurück zu fordern.

Ergo gibt man dem VM noch eine letzte Chance und besorgt die Vollmachten, oder greift man gleich zum Anwalt?

erbrecht, Kaution

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und Gewinnermittlung, welches Finanzamt?

Hallo,

ich habe als Einzelunternehmer einen Gewerbetrieb außerhalb des Bereiches meines Wohnsitzfinanzamtes.
Das Finanzamt im Bereich meiner Betriebsstätte hat mich kurz nach Eröffnung aufgefordert einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Darauf wurde mir eine Steuernummer zur Abgabe der EÜR und Gewerbesteuer mitgeteilt.

Bei meinem Wohnsitz Finanzamt habe ich nun meine EkSt abgegeben und als Rückfrage erhalten, dass ich bitte eine Gewinnermittlung (EÜR) und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen soll.

Die EÜR ist meines Wissens nach bereits in der elektronischen Abgabe der EkSt importiert und abgegeben worden, oder besteht hier kein Zugriff, da sich auf der EÜR das Betriebsstätten Finanzamt befindet.

Beim Betriebsstätten Finanzamt habe ich auch eine gesonderte Feststellung in welcher die EÜR enthalten ist abgegeben, obwohl ich dazu dort ja nicht verpflichtet bin, zur besseren Klarstellung.

Muss ich nun beim Wohnsitz Finanzamt erneut den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, da ich diesen fälschlicherweise beim Betriebsstätten Finanzamt ausgefüllt habe? (Laut Paragraph 20 AO ist doch das Betriebsstätten FA zuständig?)

Oder hat durch die Mitteilung der Steuernummer das Betriebsstätten Finanzamt die Zuständigkeit an sich „gerissen“?

Im Rahmen der gesonderten Feststellung übermittelt das Betriebsstätten Finanzamt die Daten doch an das Wohnsitz Finanzamt oder?

einkommensteuer, ELSTER, Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, Einzelunternehmen, Fragebogen steuerliche Erfassung