Hallo,
Ich bin verheiratet und fange im Sommer ein Studium an, nach dem ich eine Berufsausbildung abgeschlossen habe. Mein Mann arbeitet in Vollzeit, er ist also Hauptverdiener. Ich werde kein bzw. nur ein sehr geringes Einkommen durch Neben- oder Ferienjobs haben, somit liegt es im Steuerfreibetrag.
Ich mache das Studium an einer Fernhochschule und wir bezahlen den Betrag im Voraus einmalig am Stück.
Ich weiß, dass ich einen Verlustvortrag (Werbungskosten) geltend machen kann. Allerdings frage ich mich, wie das dann unter Berücksichtigung der verschiedenen Faktoren funktioniert.
1. Eigentlich sind mein Mann und ich gemeinsam veranlagt. Muss ich jetzt dann aber doch eine eigene Steuererklärung schreiben, oder kann ich den Verlustvortrag in die gemeinsame Steuererklärung mit einfließen lassen?
2.Oder wird der Betrag dann direkt als Werbungskosten von dem Einkommen meines Mannes abgerechnet? (Wäre wahrscheinlich zu schön um wahr zu sein? ;-) )
3.Gebe ich dann den Betrag für 2023 einmalig für die kommenden 3 Jahre an oder muss ich das irgendwie anteilig eintragen?
4.Der Verlustvortrag gilt ja bis zu 4 Jahre. Wenn ich den vollen Betrag als Kosten nur für 2023 angebe, mache ich dann die nächsten Jahre trotzdem jährlich eine Steuererklärung, ohne Antrag auf Verlustvortrag? Wenn ich dann 2026 oder 2027 anfange zu arbeiten, mit einem Verdienst über dem Freibetrag, werden dann die Studienkosten als Werbungskosten geltend gemacht, oder?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe :-)