Verlustvortrag?

2 Antworten

Da hast Du keine Chance den Verlust aus Gewerbebetrieb zu konservieren.

Negative Einkünfte eines Jahres sind mit positiven Einkünften des gleichen Jahres zu verrechnen.

Aber Du könntest natürlich Möglichkeiten der Gewinnermittlung nutzen.

Vermutlich fragst Du hier, weil Du keinen Steuerberater hast. Der hätte eventuell einen Tipp, was man machen könnte, aber dazu müsste man natürlich Deine Zahlen kennen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Psych12 
Fragesteller
 09.05.2023, 21:31

Du bist und bleibst in Deinen steuerrechtlichen Analysen der ausgeschlafenste Fuchs hier im Portal !! Ich werde Deinem weisen Rat folgen und die Dinge einem Profi überlassen - ist nur gerade unheimlich schwer einen guten Steuerberater zu finden, der auch noch freie Kapazitäten hat…..

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Nein, Du kannst Dir nicht aussuchen, in welchem Jahr der Verlust angesetzt wird. Er gehört grundsätzlich in das Jahr, in dem er entstanden ist.