Verlustvortrag?
Ich habe mich letztes Jahr selbstständig gemacht, war aber im ersten Halbjahr angestellt beschäftigt. Aus dem Angestellten-Verhältnis ist ein Einkommen von ca 25000€ entstanden, mit dem Gewerbebetrieb habe ich 2022 ein Minus von -12000€ erwirtschaftet.
Wenn ich bei der Steuererklärung für 2022, zusammen mit meiner Frau, diese 12000€geltend mache, liege ich unter dem entsprechenden Freibetrag für Ehepaare und habe demnach nur eine geringe Steuerersparnis.
Im Jahr 2023 werde ich glücklicherweise mit meiner Selbstständigkeit ein deutliches Plus erwirtschaften, sodaß ich die 12000 € minus aus dem Gewerbebetrieb 2022 gerne 2023 geltend machen würde.
Ist so ein separater Verlustvortrag innerhalb des Gewerbebetriebs möglich oder „verpuffen“ die Negativeinkünfte der Selbstständigkeit aus des Jahres 2022, weil steuerlich (als Ehepaar) nahezu keinen Unterschied macht, ob ich 25000 € oder 25000 - 12000 = 13000 € Einkünfte einkommenssteuerlich geltend mache.
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung
2 Antworten
Da hast Du keine Chance den Verlust aus Gewerbebetrieb zu konservieren.
Negative Einkünfte eines Jahres sind mit positiven Einkünften des gleichen Jahres zu verrechnen.
Aber Du könntest natürlich Möglichkeiten der Gewinnermittlung nutzen.
Vermutlich fragst Du hier, weil Du keinen Steuerberater hast. Der hätte eventuell einen Tipp, was man machen könnte, aber dazu müsste man natürlich Deine Zahlen kennen.
Du bist und bleibst in Deinen steuerrechtlichen Analysen der ausgeschlafenste Fuchs hier im Portal !! Ich werde Deinem weisen Rat folgen und die Dinge einem Profi überlassen - ist nur gerade unheimlich schwer einen guten Steuerberater zu finden, der auch noch freie Kapazitäten hat…..
Nein, Du kannst Dir nicht aussuchen, in welchem Jahr der Verlust angesetzt wird. Er gehört grundsätzlich in das Jahr, in dem er entstanden ist.