Einkommenssteuervorauszahlung - Festsetzung, ab wann gilt sie?
Guten Tag,
ich habe im Jahr 2022 als Gewerbetreibender aufgrund der guten Projektlage viel mehr als sonst verdient und werde mit der Steuererklärung für das Jahr 2022 die ich am Ende dieses Jahres einreichen werde (gegen Ende September) eine Nachzahlung in Höhe von ca. 4.000€ leisten müssen (bis jetzt habe ich gar keine Steuervorauszahlungen gezahlt, da ich in den vorherigen Jahre aus der Gewerbe viel geringeres Einkommen hatte).
Nun habe ich zwei Fragen - 1.) Wie wird das seitens Finanzamt mit den Einkommenssteuervorauszahlungen gehandhabt, mal angekommen ich reiche die Steuererklärung Ende September ein und bekomme den Steuerbescheid und die Festsetzung Ende Oktober geschickt - werde ich direkt für das ganze laufende Jahr 2023 die Vorauszahlungen "nachträglich" leisten müssen, oder gilt die Steuervorauszahlung dann für dieses Jahr nur anteilig (1/4) an dem 10.12 (das letzte Termin dieses Jahres)?
Eine weitere Frage meinerseits - was besonders wichtig wäre falls ich dann für das ganze laufende Jahr die Vorauszahlung ganz leisten müsste - 2.) Ist es dann möglich nach dem Erhalt dieses Bescheides in Oktober einen Antrag stellen auf eine Verminderung (auf 0?) von der Vorauszahlung, da ich aufgrund der Projektlage möglicherweise wieder aus der Gewerbe wieder viel weniger verdienen werde als im 2022?
Mit freundlichen Grüßen, und vielen Dank im Voraus.
2 Antworten
werde ich direkt für das ganze laufende Jahr 2023 die Vorauszahlungen "nachträglich" leisten müssen, oder gilt die Steuervorauszahlung dann für dieses Jahr nur anteilig (1/4) an dem 10.12 (das letzte Termin dieses Jahres)?
Ja, wenn die Steuer für 2022 4.000,- Euro wäre und in 2023 keine Vorauszahlungen geleistet wurden, wäre eben die Nachzahlung 4.000,- und die Vorauszahlugn IV/23 im Dezember auch 4.000,-,
2.) Ist es dann möglich nach dem Erhalt dieses Bescheides in Oktober einen Antrag stellen auf eine Verminderung (auf 0?)
Ja, so ein Antrag ist jederzeit möglich. Ich würde abwqrten, bis ich die Zahlen per Ende Oktober habe udn dann den Antrag auf herabsetzung stellen.
1. Die gesamte Jahres Summe würde zum 10.12 fällig. Aber auch nur wenn der Bescheid bis Anfang November fertig ist. Sollte der Bescheid später zugestellt werden können keine (regulären) Vorauszahlungen fur 2023 mehr festgesetzt werden. (Es gibt die Möglichkeit für Nachträgliche Vorauszahlungen, die ist in diesem Fall aber aufgrund der Höhe der Einnahmen nicht wahrscheinlich)
2.Es kann jederzeit ein Antrag auf Herabsetzung auf 0 gestellt werden.