Wohnrecht in Mehrgenerationenhaus - Steuer?
Ich möchte meinen Sohn beim Hausbau unterstützen und eine Schenkung innerhalb des Freibetragsrahmens vornehmen. Im Gegenzug soll mir ein Wohnrecht in der Einliegerwohnung eingeräumt werden, das ich aber nur im Notfall später wahrnehmen würde. Die Einliegerwohnung soll durch den Sohn zur Tilgung der Schulden zunächst an Dritte weitervermietet werden. Muss für dieses ruhende Wohnrecht Steuer bezahlt werden?
1 Antwort
Muss für dieses ruhende Wohnrecht Steuer bezahlt werden?
Nicht für das ruhende Wohnrecht, aber ggf. für das geschenkte Wohnrecht.
Warum macht Ihr keine vernünftige Lösung?
Du leihst Deinem Sohn das Geld, erklärst gegen über der Bank, die die Finanzierung macht den Rangrücktrtt und in einem privaten Vertrag macht Ihr aus, dass Du statt einer späteren Tilgung auch ein Wohnrecht in Anspruch nehmen kannst.