Steuererstattung nach Betrug?

5 Antworten

Privat kannst Du da steuerlich nichts machen, wäre ja auch absolut unverschämt, wenn die Allgemeinheit für so etwas aufkommen würde.

Als Selbstständiger oder Unternehmen könnte man solche Verluste teilweise als Betriebsausgaben ansehen und somit auch steuerlich geltend machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium Betriebswirtschaft / Vermögensverwalter und -Berater

Telefonbetrüger klingt nach einem Betrug im privaten Bereich. Da dies nicht mit einer Einkunftsart in Verbindung steht, gibt es keine Möglichkeit, solche Verluste abzusetzen (z.B. als außergewöhnliche Belastung).

In den wenigen möglichen Fällen sind Verluste aus Betrug oder Diebstahl Betriebsausgaben für ein Unternehmen oder eine selbständige Tätigkeit bzw. Werbungskosten, sofern die entsprechende Einkunftsart dies zuläßt. Ohne diesen Bezug sind solche Verluste der privaten Lebensführung zuzuordnen.

Sollte es sich um einen Schaden an eine Privatperson handeln, wäre es ja noch schöner, wenn hier der Steuerzahler fur die Dummh.... dieser Person aufkommen müsste!

Sorry für diese direkte Ansage!

nein, mit welcher Einkunftsart sollte der Verlust in Verbindung stehen?

wäre ja noch schöner, wenn solche Verluste auf den Steuerzahler abgewählt werden könnten