Abschreibung Renovierung vor Vermietung und während Vermietung?

Hallo in die Runde!

Meine Ehefrau ist seit über 10 Jahren Eigentümerin einer Eigentumswohnung, in welcher ihre Mutter mietfrei gewohnt hat. Nach dem Tod der Mutter stand die Wohnung zunächst leer. Im gleichen Haus ist sie auch Eigentümerin einer zweiten Eigentumswohnung, die aktuell vermietet ist. Insgesamt gibt es in dem Gebäude 3 Eigentumswohnungen. Es hat sich nun herausgestellt, dass das Dach neu eingedeckt werden muss. Kostenpunkt ca. 70.000 €.

Eigentlich war geplant, die freistehende Wohnung zu verkaufen. Dies gelingt aber nicht mit dem Wissen um den Renovierungsaufwand des Daches.

Daher folgende Überlegungen:

Die Wohnung selbst wird renoviert und danach vermietet. Nächstes Jahr muss das Dach neu eingedeckt werden.

Welche Kosten können nun steuerrechtlich geltend gemacht werden? Wahrscheinlich die Renovierungskosten der Wohnung vor Vermietung, aber was ist mit den Kosten für das neue Dach?

Wenn Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden, wie verhält es sich dann, wenn die Wohnung nach, z.B. 3 Jahren, verkauft wird? Müssen Erstattungen dann zurück gezahlt werden?

Zur Bezahlung der Kosten für die Dachsanierung werde ich noch eine gesonderte Frage stellen, aber auch diese hier schon mal mit einstellen.

Ist es besser, die Kostenanteile für die Dachsanierung bar zu zahlen und dann ggf. steuerlich geltend machen? Was ist aber dann bei einem Verkauf nach 3 Jahren zu beachten?

Oder ist es besser, die Eigentümergemeinschaft nimmt einen Kredit auf, bezahlt damit die Dachsanierung und die Kreditkosten werden monatlich, im Rahmen des Wohngeldes, auf die Eigentümer verteilt? Nach meiner Ansicht hätte dies den Vorteilt, dass bei einem Verkauf einer Wohnung die Kreditverpflichtung quasi mit verkauft wird und der neue Eigentümer die monatlichen Kreditkosten dann tragen müste.

Ohje, so viele Fragen, aber vielleicht kann ja jemand helfen. Vielen Dank fürs Durchlesen bis hier hin.

Vermietung und Verpachtung, werbungskosten, Abschreibung, Renovierungskosten
Student, verheiratet, ZWEITAusbildung (Studium) - wie Steuererklärung machen?

Hallo,

Ich bin verheiratet und fange im Sommer ein Studium an, nach dem ich eine Berufsausbildung abgeschlossen habe. Mein Mann arbeitet in Vollzeit, er ist also Hauptverdiener. Ich werde kein bzw. nur ein sehr geringes Einkommen durch Neben- oder Ferienjobs haben, somit liegt es im Steuerfreibetrag.

Ich mache das Studium an einer Fernhochschule und wir bezahlen den Betrag im Voraus einmalig am Stück.

Ich weiß, dass ich einen Verlustvortrag (Werbungskosten) geltend machen kann. Allerdings frage ich mich, wie das dann unter Berücksichtigung der verschiedenen Faktoren funktioniert.

1. Eigentlich sind mein Mann und ich gemeinsam veranlagt. Muss ich jetzt dann aber doch eine eigene Steuererklärung schreiben, oder kann ich den Verlustvortrag in die gemeinsame Steuererklärung mit einfließen lassen?

2.Oder wird der Betrag dann direkt als Werbungskosten von dem Einkommen meines Mannes abgerechnet? (Wäre wahrscheinlich zu schön um wahr zu sein? ;-) )

3.Gebe ich dann den Betrag für 2023 einmalig für die kommenden 3 Jahre an oder muss ich das irgendwie anteilig eintragen?

4.Der Verlustvortrag gilt ja bis zu 4 Jahre. Wenn ich den vollen Betrag als Kosten nur für 2023 angebe, mache ich dann die nächsten Jahre trotzdem jährlich eine Steuererklärung, ohne Antrag auf Verlustvortrag? Wenn ich dann 2026 oder 2027 anfange zu arbeiten, mit einem Verdienst über dem Freibetrag, werden dann die Studienkosten als Werbungskosten geltend gemacht, oder?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe :-)

Studium, Lohnsteuer, Steuererklärung, Steuern, werbungskosten
Erste Steuererklärung mit meinem Partner. Wie kann ich meinen Verlustvortrag gleichzeitig beantragen?

Hallo ihr Lieben. Ich möchte mit meinem Partner für 2022 die Steuererklärung zusammen machen. Das ist meine erste Steuererklärung und Ich möchte gleichzeitig die Ausgabe für mein Masterstudium durch Verlustvortrag zurückerstatten lassen. Dazu habe ich schon viel online recherchiert aber es gibt immer noch viele Dinge, die nicht klar sind.

Zu meiner Situation: Ich war 2017-2021 Student. 2021 haben ich ein dreimonatiges Praktikum gemacht und dadurch habe ich 3000€ (monatlich 1000€ bruto, 798 € netto) verdient. Grob gesagt, die Summe der Ausgabe für mein Masterstudium (Studiengebühren, Umzugskosten, andere Werbungskosten, von mir selbst bezahlte gesez. Kranken- und Pflegeversicherung usw.) beträgt ca. 15400€. 

Am Anfang 2022 habe ich 3 Monate gearbeitet und inzwischen 5130€ (monatlich 1710€ bruto) verdient. Seit Mitte Dezember 2022 bin ich wieder tätig und für den halben Monat habe ich 1431€ (netto 993€) verdient.

Im Oktober 2022 habe ich geheiratet. Meine Steuerklasse ist danach auf 5 und mein Partners auf 3 geworden. Wir haben vor, für Steuerjahr 2022 eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben. Vorher habe ich niemals Steurerklärung gemacht.

2022 hat Mein Partner ca. 80,000€ verdient.

Ich würde fragen, ob das im meinem Fall Sinn macht, den Verlustvortrag zu beantragen? Mein Einkommen im Jahr 2022 den Grundfreibetrag (10,347 €) nicht übersteigt. Wie wird dies den Verlustvortrag und die Zusammenveranlagung beeinflussen?

Mein Partner hat ein Elster-Konto und wir möchten mit seinem Konto die Steuererklärung mit Zusammenveranlagung übermitteln. Meine Daten sind schon in seinem Konto hinzugefügt und jetzt sehen wir aber nur meine steuerliche Info im 2022. Soll ich für den Verlustvortrag (falls es sinnvoll ist) zuerst ein eigenes Konto erstellen, um die Kosten für mein Masterstudium Jahr für Jahr einzutragen? Wir haben dazu keine Ahnung, wie dies in seinem Konto zu verfahren.

Vielen Dank für jede Antwort im Voraus!

Studium, ELSTER, Steuererklärung, Verlustvortrag, werbungskosten, Ehepartner, Zusammenveranlagung
Fahrtkosten als selbstständiger Kurierfahrer (Pakete)?

Hallo,

ich hätte da direkt mehrere Fragen bzgl. der absetzbaren Fahrtkosten als Betriebsausgabe. Zuerstmal einige Grundinformationen:

Einzelunternehmen mit EüR im Nebenerwerb als selbstständiger Kurierfahrer (Pakete), privat PKW wird zur Auslieferung genutzt und ist kein Bestandteil des notwendigen Betriebsvermögens

Ablauf der Tätigkeit:

1. Fahrt Wohnung -> Verteilzentrum (Pakete einladen)

2. Beginn der Paketauslieferung (20-30 Stopps)

3. Fahrt vom letzten Kunden -> Wohnung

ODER

3. Fahrt vom letzten Kunden -> Verteilzentrum (Pakete abgeben, die nicht zugestellt werden konnten) -> Wohnung

Meine Fragen:

1. Nach meinem Verständnis handelt es sich um Einsatzwechseltätigkeit und das Verteilzentrum ist keine Tätigkeitsstätte? Ist dies korrekt?

2. Wie müssen die Fahrten dokumentiert werden? Ist es möglich, die einzelnen Strecken während der Auslieferung

(2) zusammenzufassen? Wenn nein, muss bei jedem Eintrag der Kundenname genannt werden oder reicht die Adresse?

3. Wie sind die einzelnen Abschnitte der Fahrten steuerrechtlich und dokumentationstechnisch zu bewerten:

- Sind die "Hinfahrten zum Verteilzentrum" und die "Rückfahrten vom letzten Kunden" ebenfalls den Betriebsausgaben zuzuordnen oder handelt es sich um "Fahrten zur/von Arbeit" und unterliegen der Entfernungspauschale? z.B.:

1. Fahrt Wohnung -> Verteilzentrum ("Dienstreise" oder "Fahrt zur Arbeit" oder zählt dieser Abschnitt auch zur Einsatzwechseltätigkeit?)

2. Paketauslieferung einzellne Stops (Einsatzwechseltätigkeit oder "Dienstreise")

3. Fahrt vom letzten Kunden -> Wohnung ("Dienstreise" oder "Fahrt zur Arbeit" oder zählt dieser Abschnitt auch zur Einsatzwechseltätigkeit?)

Ich Nutze das integrierte Fahrtenbuch Wiso Steuer-Sparbuch. Dort sind u.a. die Einträge "Dienstreise", "Fahrtätigkeit" und "Einsatzwechseltätigkeit" zu Art der Fahrt auszuwählen.

Besten Dank für Eure Antworten :-)

werbungskosten, Fahrtkosten
Kann man eine ÖPNV Jahreskarte auch bei Teilzeit in der Steuererklärung ansetzten und muss ggf. eine private Nutzung berücksichtigt werden?

Ich fahre nur an zwei Tagen in der Woche mit der Bahn zur Arbeit, daher sind die Kosten für den ÖPNV höher als die Entfernungspauschale. Eine Jahreskarte wäre günstiger als einzelne Tickets für die Fahrten zur Arbeit. Kann ich nun auch trotz Teilzeit die Kosten für die Jahreskarte in der Steuererklärung angeben? Spielt es eine Rolle, ob ich die Jahreskarte außerdem noch privat nutze?

Es gäbe noch eine günstigere Alternative für die Fahrten zur Arbeit: Dies wären Einzeltickets in Verbindung mit der Bahncard 50. Ist das relevant? (Diese Kombination ist für mich aber weniger interessant, weil ich die Jahreskarte auch für etliche private Fahrten nutzen könnte).

Hier nochmal die konkrete Situation:

Mit den 2 Arbeitstagen je Woche ergeben sich ca. 90 Arbeitstage im Jahr. Die Entfernung zum Arbeitsplatz sind 22 km. Das ergäbe eine Entfernungspauschale von 594 Euro.

Sogar die günstigste Ticketvariante (Einzeltickets mit Bahncard 50) liegt mit insgesamt 881,70 Euro über der Entfernungspauschale (7,30 für die einfache Fahrt x 90 Tage + 224,70 Bahncard).

Die Jahreskarte kostet 1.288 Euro. Diese würde ich zusätzlich vsl. 1-2 je Woche auch privat nutzen.

An den 90 Arbeitstagen mit Normalfahrkarte zu fahren wären 1314 Euro (7,30 x 2 x 90).

Ich werde noch weitere Werbungskosten (Berufskleidung und Fortbildung) haben, so dass ich die Werbungskostenpauschle übersteige.

Steuererklärung, werbungskosten, Entfernungspauschale
Absetzen von Fahrtkosten für Praktikum bei verspäteter Anmeldung?

Hallo zusammen,

ich mache gerade die Steuererklärung bzw. Verlustfeststellung für 2015. Es geht um die Fahrtkosten und Verpflegungsaufwand während des Praktikums, wo der Wohnsitz spät angemeldet war.

Sachverhalt:

Beruf in 2015: Student (Ausländer)

Zweitstudium: vollzeitiges Masterstudium in Stadt A angefangen in 2013

vorherige Steuererklärungen: Verluste aufgrund des Zweitstudiums wurden anerkannt und vermerkt.

Tätigkeiten:

13.04 – 11.09: Praktikum in Stadt B (keine Steuer bezahlt) – weniger als 6 Monaten, falls es etwas für Meldepflicht in Stadt B (in Bayern) macht

13.09 – 31.12: Masterarbeit in Stadt B (keine Steuer bezahlt)

Wohnsitz:

01.01 – 25.09: Stadt A (auch wo der Uni – erste Tätigkeitsstaat ist)

26.09 (Einzug) – 31.12: Stadt B (ca. 400 KM entfernt von Stadt A). Nicht als Zweitwohnsitz gemeldet, sondern umgemeldet.

Normaler Mietvertrag in Stadt B mit Arbeitsförderungszentrum (falls es ein Unterschied macht) vorhanden von 01.04 bis 30.09 und danach mit Verlängerungen bis Ende 2015. Tatsächlicher Einzug war am 12.04.

Spät angemeldet, weil ich über Meldepflicht damals nicht wusste...

Jetzt meine Fragen:

1. Wie kann ich die Fahrtkosten ab dem gemeldeten Einzugsdatum (26.09) bis 31.12 von Wohnsitz in Stadt B nach der Firma absetzen? Hin- und Rückweg (Auswärtstätigkeit), weil es sich um eine Masterarbeit handelt.

2. Wie kann ich die Fahrtkosten von 13.04 bis 25.09 (vor der Anmeldung) von Wohnsitz in Stadt B nach der Firma absetzen? Hin- und Rückweg (Auswärtstätigkeit) oder nur Hinweg oder gar nichts, weil ich spät gemeldet habe und theoretisch in Stadt A gewohnt habe? Hier habe ich Angst, dass ich schlafenden Hunde wecken kann...

3. Wie kann ich den Verpflegungsaufwand für 3 Monaten absetzen? Von tatsächlichen Anfang bzw. Einzug - 13.04 bis 3 Monaten oder am besten von angemeldeten Einzugsdatum - 26.09 bis 3 Monaten? Ich vermute, es ist abhängig von der Antwort auf die vorherige Frage.

4. Ist es möglich, die Umzugskosten ganz normal von 26.09 abzusetzen?

5. Darf ich überhaupt Wochenendheimfahrten (vor oder nach der Anmeldung) absetzen? Ich bin unsicher, weil keine doppelte Haushaltsführung gab.

6. Darf ich die Miete von dem Wohnsitz in Stadt B (vor oder nach der Anmeldung) absetzen? Ich bin unsicher, weil keine doppelte Haushaltsführung gab aber ein Mietvertrag vorhanden ist.  

Viel Text, sorry :)

Antworten auf die erste 3 Fragen werden auch erstens ausreichend, wenn ihr kein Bock hat, alle Fragen zu antworten...

Danke schon mal fürs lesen des Textes und ich bedanke mich vielmals vorab für die Antworten. Ich bitte den Schreib- und Grammatikfehlern zu entschuldigen. Mein Deutsch ist leider nicht so gut...

Verlustvortrag, werbungskosten, Fahrtkosten, Praktikum
Entfernungspauschale als Haustechniker geltend machen?

Ich bin Außendiensttechniker, genauer gesagt Haustechniker bei einem Kunden meines Arbeitsgebers. Normalerweise zahlt mir der Arbeitgeber eine Verpflegungspauschale von 6 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, die gesondert vom Bruttoarbeitsgehalt ausgezahlt wurde. Da die Pauschbeträge sonst ja 12 Euro betragen, konnte ich die restlichen 6 Euro bislang über die Werbungskosten bei der Steuererklärung vom Finanzamt versuchen einzufordern.

Seit der Haustechnikerstelle zahlt man mir nun mit meinem Gehalt zusammen eine „feste Spesenpauschale“, die unglücklicherweise zusammen mit dem Bruttogehalt versteuert wird. Somit entfällt die monatliche, gesondert und abzugsfrei gezahlte Verpflegungspauschale. Zudem ist bei der Steuererklärung erstmals ein Nachzahlbetrag entstanden.

Ist es mir nun möglich, über die Steuerklärung die restliche Verpflegungspauschale einzufordern? Ist das überhaupt möglich?

Ich fahre täglich mit einem Dienstwagen (keine 1%-Regelung) zum Kunden und zurück. Der Arbeitgeber hat mir schriftlich bestätigt, dass ich in unserer Hauptverwaltung keinen Arbeitsplatz und somit dort auch keine erste Tätigkeitsstätte besitze. Die erste Tätigkeitstätte wäre dann ja nun eigentlich der Kunde des Arbeitgebers , da ich diesen täglich, und auch NUR diesen Kunden, anfahre, oder? Greift da jetzt eine Entfernungspauschale? 

Steuererklärung, Steuern, werbungskosten, Außendienst
Werbungskosten komplett abgelehnt?

Ich habe dieses Jahr das erste mal einen Steuerberater beauftragt. Es geht um eine gemeinsame Erklärung von mir und meinem Mann. Bis dato habe ich das allein gemacht, und es war immer alles in Ordnung, auch die letztendliche Erstattung.

Nun wollte ich dieses Jahr erstmalig meinen Dienstwagen steuerlich absetzen (Berechnung nach Privat km statt pauschale). Deshalb der Steuerberater.

Wir hätten eigentlich einige tausend Euro wieder bekommen müssen, so wie letztes Jahr.

Mein Mann arbeitet als Leiharbeiter und verdient wenig. Dazu kommt, dass er die Strecken zum Arbeitsstelle nur anteilsmäßig erstattet bekommt (am Tag manchmal 200 km).

Ich wiederum bin im Außendienst und nutze regelmäßig homeoffice.

Dieses Mal wurde alles abgeschmettert. Angeblich hätten sie keine Unterlagen bekommen. Unsere Erstattung sind 350 Euro pro Kopf! Das habe ich zuletzt bekommen, als ich noch studiert habe!

Ich weiß jetzt nicht, ob mein Steuerberater üerfordert ist, oder ob es reine Schikane vom FA ist. Auf jeden Fall möchte ich nicht nur Einspruch einlegen, sondern auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde. So etwas habe ich noch nie erlebt! Ich möchte nur das haben, was mir zusteht! Ich fühle mich als ordentlich arbeitender Steuerzahler so richtig verar*!

Auf jeden Fall ist der Steuerberater auch seltsam...da ich noch keine Erfahrung habe, was denkt ihr darüber? Mein Mann hätte eigentlich alle Steuern wieder kriegen müssen, da er so viel fährt und so wenig verdient. Der Berater macht irgendwie nichts und auf alles muss ich ihn hinweisen...er sagte nur, man hätte alle Werbungskosten gestrichen. Ist so etwas überhaupt zulässig? Ich plane da evtl. nächste Woche persönlich beim FA aufzuschlagen. Danke für eure Hilfe!

werbungskosten
Bekommt man die Verpflegungspauschale als Vor-Ort-Techniker wenn man von einem IT Dienstleister beim Kunden abgestellt ist?

Ich bin als IT Sevicetechniker(Vollzeit,jeden Tag min. 8,5 Arbeitszeit)von meiner Firma(It Dienstleister) beim Kunden in Essen abgestellt.Mein Wohnort ist Moers(dort setze ich täglich Fahrkostenpauschale unter Werbungskosten ab),der Kunde sitzt in Essen. Mein Arbeitgeber,der IT Dienstleister,sitzt in Nürnberg.Da ich jeden Tag innerhalb von Essen Mülheim und Gelsenkirchen vor Ort Einsätze mit dem von meinem Arbeitgeber bereitgestelltem Firmwagen habe sollte mir doch der Verpflegungsmehraufwand zustehen oder?Jahrelang habe ich den für 230 Tage bekommen.Jetzt wurde er ersatzlos gestrichen obwohl mein Arbeitgeber mir bescheinigte das ich als Aussendiensttechniker dieses Jahr 211 Tage min. 40 Stunden pro Woche tätig war.Das wurde in den vergangenen Jahren immer erstattet..Meine Anfahrt und Rückfahrt von min ca.45min zum Kunden ist nicht eingerechnet. Oder stehen evtl. nur 3 Monate zu? Mein Kunde ist im letzten Jahr komplett umgezogen,das heisst die Anschrift hat sich auch geändert.Ich kann ja nur noch eine erste Tätigkeitsstätte angeben obwohl ich mehrere habe.(4.Standorte in der Stadt) Ich wollte Widerspruch einlegen.Denkt ihr das ist Ok? Sorry für die Komplexität meines Falles,aber es ist denke ich mal sehr häufig für eine abgestellte Arbeitskraft Vor Ort beim Kunden... auch über ggf. berechtigte Einwände die ich beim Einspruch darstellen könnte wäre ich sehr dankbar.... V ielen Dank im voraus...Gruss Gerald

Lohnsteuer, werbungskosten, Verpflegungsmehraufwand
Verlustvortrag Werbungskosten verpufft?

Hallo, ich freute mich, dass ich Ausbildungskosten, die mir durch mein Studium entstanden sind solange vortragen kann, bis ich sie über die Lohnsteuer zurückbekommen kann, wenn ich festes Einkommen erziele. Aber das ist jedoch nicht so gelaufen, wie ich es mir vorgestellt habe.

Zu meiner Situation: Ich war bis dieses Jahr im April Student und habe fleißig meine Verluste jedes Jahr vorgetragen. Letztes Jahr 2015 habe ich ein Praktikum begonnen, für das ich in eine neue Stadt gezogen bin. Dadurch konnte ich eine Umzugskostenpauschale sowie jedes Jahr die Studiengebühren als Werbungskosten in meine Steuererklärung eintragen (ca 950 Euro). Diese Verluste wollte ich wie jedes Jahr weiter vortragen.

Ich habe in 2015 ca 4000 Euro durch Praktika verdient, indem ich jeden Monat ca 500 Euro monatlich verdient habe.

Nun wurden jedoch die 950 Euro in der Steuererklärung von den Einkünften abgezogen (Pauschbetrag von 1000 Euro) und sind verpufft, ohne dass ich sie weiter vortragen konnte.

Für die 4000 Euro (monatl. ca 500 Euro) hätte ich lange keine Lohnsteuern gezahlt, sodass ich das schon sehr fragwürdig finde. Warum sollte ich sonst meine Verluste vortragen, wenn ich am Ende eh keine Lohnsteuern zahlen muss und hierdurch bei wenig Einkommen, die Verluste verpuffen, weil sie irgendwie beim Einkommen abgezogen werden, was eh nicht versteuert wird?

Ist das alles richtig so und wenn nicht, was kann ich machen, um meine Verluste geltend zu machen bzw. noch weiter vorzutragen bis ich sie über die Lohnsteuer zurückbekomme?

Danke für jede Antwort!

werbungskosten, Ausbildungskosten

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