YouTube Einnahmen miteinander teilen, korrekter Ablauf?

Ein guter Freund von mir, der in den USA lebt, hat einen gut laufenden YouTube-Kanal (Einnahmen ca. $4000 pro Video).

Er hat mich gefragt, ob ich nicht zusätzliche Videos für seinen Kanal produzieren möchte und hat mir angeboten, dass ich sämtliche Einnahmen des von mir produzierten Videos (Google AdSense + Sponsorengeld) behalten darf.

Zuerst würde aber mein Freund das Geld einnehmen, da YouTube nur einen Zahlungsempfänger zulässt.

Die Frage ist jetzt, wie stellen wir das am besten an, damit er mir das Geld überweisen kann und buchhalterisch alles korrekt abläuft?

Meine Idee ist, dass ich ihm eine ornungsgemäße Rechnung ausstelle, die alle nötigen Angaben enthält (inkl. der Steuernummer meines Freundes) und er mir dann den Betrag überweist.
Dann hätte ich für den Geldeingang auch den entsprechenden Beleg für die Buchhaltung.

Es gibt trotzdem noch eine Sache, bei der ich mir nicht ganz sicher bin:
Es kann sehr gut sein, dass das Video mehrere Tausend USD/EUR generiert.

Wäre es komisch (z.B. für das Finanzamt), wenn ich praktisch von heute auf morgen plötzlich eine so hohe Rechnung stelle bzw. eine so hohe Zahlung auf mein Geschäftskonto bekomme?

Oder ist die Höhe egal, solange meine Ausgangsrechnung (und die Steuernummer meines Freundes) ordnungsgemäß ist?

Vielen Dank schonmal für die Antworten :)

Eine ordnungsgemäße Rechnung reicht aus 100%
Eine ordnungsgemäße Rechnung reicht NICHT aus 0%
Finanzamt, rechnung, Steuern, Youtube, Einnahme
Nachträgliche Erschließungskosten für verkauftes Haus steuerlich absetzbar?

Hallo zusammen,

der Sachverhalt ist wie folgt.

Ich habe das Haus meines 2015 verstorbenen Vaters im November 2015 verkauft (Unterschrift beim Notar).

Bereits im August 2015 wurde mit Kanalbauarbeiten in einem größeren Bereich rund um das Haus begonnen. Abschluss der Arbeiten war Juni 2018.

Nun (ja, jetzt erst, also 4 Jahre nach Ende der Bauarbeiten) haben die damaligen Käufer und jetzigen Eigentümer von der Stadt eine Rechnung über 1659 € erhalten, „Bescheid über die Festsetzung und Erhebung eines Beitrages nach §8 Kommunalabgabengesetz – KAG NRW – für das Grundstück“.

Im Kaufvertrag gibt es einen Abschnitt, der besagt, dass der Verkäufer Erschließungsbeiträge für heute (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) ganz oder teilweise vorhandene Anlagen zu tragen hat.

Damit habe ich mich abgefunden, da habe ich damals gepennt, muss ich bezahlen.

Nun zu meinem eigentlichen Fragen.

1.      Kann ich die Kosten steuerlich geltend machen und wenn ja, „wo“ in der Steuererklärung? Zumal die Immobilien seit fast 7 Jahren nicht mehr in meinem Besitz ist.

2.      Der Bescheid ist an die jetzigen Eigentümer gegangen. Macht es einen Unterschied in Bezug auf meine erste Frage, ob ich den jetzigen Eigentümern die Kosten erstatte, nachdem diese den Betrag an die Stadt überwiesen haben, oder sollte ich bei der Stadt anrufen und darum bitten, dass der Beitragsbescheid auf mich ausgestellt wird? Wobei mir hier fraglich erscheint, ob die Stadt das machen würde.

 

Über fachkundige Meinungen bzw. Ratschläge würde ich mich freuen.

 

Viele Grüße,
Hinrich

Immobilienverkauf, Steuern, Absetzbarkeit
Nachbarslärm und Kinderlärm, müssen wir alles hinnehmen?

Ich wohne in einer (früher einmal) ruhigen Straße mit Eigentumshäusern. Vor ein paar Jahren sind neue Nachbarn nebenan eingezogen. Die haben noch nie wirklich was für Ruhezeiten gegeben. Pflaster und Abrissarbeiten bis Mitternacht (da hab ich sehr die Zähne zusammengebissen und mir gesagt sie sind bald fertig mit allem, dann ists ruhig), Rasenmähen nach 20 Uhr und solche Späße.

Vorletztes Jahr wurde eine überdachte Terrasse gebaut. Seit dem wird Schall noch mehr auf unser Haus und das gegenüberliegende geworfen. Dort wird gerne mal bis Mitternacht (Mal was kürzer, mal was viel länger) gequatscht und Musik gehört. Wir und die Nachbarn gegenüber hören dies alles durch geschlossene Fenster. Das ist, gerade wenn man schlafen will, sehr nervraubend. Dazu kommt, dass die Kinder mitlerweile immer heftiger lärmen. Nicht normale Spielgeräusche - um die Wette kreischen und schreien, gerne mal 20 bis 30 Minuten. Immer wieder beim Spielen vom Vater angestachelt werden und noch lauter schreien. Als würden sie gefoltert manchmal. Bei 2 Kindern (vielleicht noch manchmal 2 zu besuch) hört es sich wie neben einem riesen Spielplatz oder Schwimmbad an. Die Kinder dürften 6 bis 8 sein, also ein alter, wo wohl laut Gerichtsurteilen schon etwas rücksichtnahme gefordert werden kann. Ich habe auch gelesen, dass es unzumutbare Grenzen gibt, aber wo liegen die und wie kann ich da was durchsetzten? Auf dem Kindergeburtstag waren dann an die 10 Kinder mit einer art Vuvuzela oder Trompete für 15 Minuten wild am tröten ohne Pause. Ich habe nach 5 Minuten gebeten, ob langsam damit schluss sein kann. Es würde mich gar nichts angehen was sie machen, sie können auf ihrem Grundstück machen was sie wollen, ich müsse damit leben und könne ja wenn mir was nicht passt die Polizei rufen jedes mal, da würde ich schon sehen dass sie im recht wären. Sie wären sonst immer ruhig (haha... siehe oben).

Sowohl wir als auch gegenüber die Nachbarn haben die Nase voll und würden am liebsten schon unsere Häuser verlassen, wenn das nicht so einen Rattenschwanz an Kosten und Aufwand hinter sich herziehen würde. Dass 2 Familien wegen 1 ausziehen müssten kanns aber auch nicht sein. Ich hatte schon einen Nervenzusammenbruch, die andere Nachbarin ist mitlerweile Herzkrank. Der Lärm und Stress beeinträchtigt unsere Gesundheit.

Ich weiß nicht, was ich tun kann und wo ich ansetzten soll um hier zu unser aller wohl wieder ruhe rein zu bringen. Könnt ihr mir helfen? Dem Gespräch vom Kindergeburtstag entnehme ich, dass man nicht bereit ist, mit Nachbarn zu reden und anzufangen Rücksicht zu nehmen.

Recht, Steuern
Nebenverdienst durch Kunst - Steuer?

Hallo! Mein Mann möchte in Zukunft kreativ neben seinem Hauptberuf Hobbymäßig wieder tätig werden durch Malerei und ggf auch Bilder als freiberuflicher Künstler verkaufen. Dazu habe ich steuerrechtlich eine Frage.

Beispiel:

Angenommen mein Mann würde für 800€ Farben, Leinwände, Pinsel etc. kaufen und würde nun Bilder im Wert von 1000€ in einem Jahr verkaufen. Dann wäre er doch unter der 600€ Freigrenze, da sein Gewinn ja nur 200€ beträgt. Müssten oder sollten wir das dennoch in der Steuererklärung angegeben?

Im Netz fand ich dies:

"Bei Verkäufen innerhalb von 12 Monaten nach Anschaffung sind Gewinne bis 600 Euro im Jahr steuerfrei. Dies ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Gewinne ab 600 Euro sind in voller Höhe als "sonstige Einkünfte" gemäß § 22 Nr. 2 EStG mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern."

Der Gewinn wäre wie in meinem Beispiel bereits gesagt in dem Jahr X 200€ und somit Steuerfrei, richtig? Theoretisch stehen dann ja zuhause noch fertige Bilder, aber die werden ja nicht berücksichtigt, da nicht verkauft. Sollte er in Jahr Y nur 300€ Ausgaben haben für Farbe und Co. Allerdings für 1000€ Bilder verkaufen, dann wäre er bei einem Gewinn von 700€ und es muss dementsprechend angegeben werden.

Ist das alles soweit richtig von mir verstanden? Gerade bei der Steuer will man ja keinen Fehler machen. Vielleicht kennt sich ja jemand aus :)

Freiberufler, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht
Fehler in Ausfüllhilfe Elster EÜR Zeile 84? Fahrten mit privatem KFZ zu Kunden oder Lieferanten Auto 30 oder 35 cent?

Hallo liebe Forenmitglieder,

Mir ist bei der Ausfüllhifle von Elster für die Eür folgendes aufgefallen

Es geht sich nur um Reisekosten d.h. Fahrt zum Kunden, Abholung von Ware etc.. (Kein Weg zur ersten Tätigkeitsstätte oder wegen doppelter Haushaltsführung)

Die kommen in der EÜR doch in Zeile 84

Wenn man sich die Ausfüllhinweise zur EÜR2021 anschaut.

Dort dann auf Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten (Zeilen 81 bis 86) klickt.

Und man sich anschaust was man in Zeile 84 eintragen soll dann steht dort folgendes.

ELSTER - Hilfe

Da steht folgendes:

Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Zeile 84)

Kosten für die betriebliche Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges können entweder pauschal mit 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der ersten 20 Kilometer und mit 0,35 Euro für jeden weiteren vollen Kilometer oder mit den anteiligen tatsächlich entstandenen Aufwendungen angesetzt werden. Dagegen sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte in Höhe der Entfernungspauschale in Zeile 86 einzutragen.

Laut Rechtslage müsste da aber meiner Meinung nach eigentlich nur folgendes stehen ohne den Teil der oben fett unterstrichen ist:

Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Zeile 84)

Kosten für die betriebliche Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges können entweder pauschal mit 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der ersten 20 Kilometer oder mit den anteiligen tatsächlich entstandenen Aufwendungen angesetzt werden. Dagegen sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte in Höhe der Entfernungspauschale in Zeile 86 einzutragen.

Wenn man die Fahrtkosten welche in Zeile 84 kommen in WisoSteuersparbuch2022 eingibt werden diese auch nur mit 0,30€ berechnet.

Ich habe mir die Gesetze und alle Änderungen angeschaut und kann nicht verstehen dass das in den Ausfüllhinweisen vom Finanzamt richtig sein soll

Gibt es da einen Unterschied bei Arbeitnehmern und Selbständigen?

Vielen Dank schonmal und frohe Ostertage.

Finanzamt, Finanzen, Steuererklärung, Steuern, Betriebsausgaben, Fahrtkosten
Gumroad Steuern Gewerbe?

Es geht um die Plattform Gumroad auf dieser kann man E-Books Kurse und alles Mögliche an Digitalen Gütern verkaufen. Jetzt weiß ich nur nicht was ic hdabei beachten muss um hier in Deutschland niemanden zu verärgern.
Auf der Website steht:
"
When you sign up with Gumroad, you are agreeing in our Terms of Service that you are basically selling your products to us, and we are selling them on your behalf. We are the "merchant of record."

Therefore, when your customers buy a product on Gumroad, they are buying the product from Gumroad. As a result, we are responsible for VAT. You are not. The VAT that customers pay does not touch your account whatsoever. We pay it directly to The Office of the Revenue Commissioners in Limerick, Ireland.

Therefore, it does not matter what your business standing is - you might be a large business, a small business, a small entrepreneur. As far as the EU or the UK is concerned, you are not involved in the transaction that your customers make. They are dealing with Gumroad, and Gumroad has to charge VAT. 

To summarize, when Gumroad pays you, we are paying you directly for selling your product to us. If your attorney or accountant advises that you need to invoice us on a weekly basis for us paying you out, that's fine.
"
Wenn ich dem Text glauben kann zahle ich nur die Einkommenssteuer und brauche keine Umsatzsteuer zu zahlen ?!
Und was ist mit einem Gewerbe, brauche ich überhaupt zwingend eins in diesem Falle .. da im Endeffekt Gumroad als verkäufer agiert ?

Würde mich über eine Antwort freuen

Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuer, Steuern, Gewerberecht
Gemieteten Desktop PC von der Steuer absetzen möglich?

Hallo zusammen,

ich betreibe einen kleinen Youtube Kanal der monatlich um die 100€ abwirft durch AdSense / Werbeeinnahmen. Ich habe dafür ein Nebengewerbe mit der Kleinunternehmensregelung angemeldet.

Um meine Videos zu schneiden benötige ich natürlich einen PC und Videosoftware.

Da mein alter PC langsam aber sicher den Geist aufgibt und schon seit Monaten an seine absoluten Grenzen stößt beim Videoschnitt, wäre eine neue Anschaffung für mich sinnvoll.

Ich liebäugle mit dem neuen Mac Studio von Apple.

Dieser kostet in der Standard Konfiguration, welche mir absolut reichen würde 2299€.

Kann ich diesen von der Steuer absetzen, wenn ich ihn mir die nächsten Wochen zulege?

Wenn ja wie viel kann ich vom Kaufbetrag geltend machen?

Er wird ca. zu 70% für die selbstständige Tätigkeit benutzt und 30% für private Sachen.

Um diesen PC handelt es sich -> https://www.cyberport.de/apple-und-zubehoer/apple-mac-studio/apple/pdp/1002-002/apple-mac-studio-2022-m1-max-32-512gb-10c-cpu-24c-gpu-mjmv3d-a.html

Jetzt hab ich bei Cyberport gesehen, dass ich den auch für 3 Jahre mieten kann, was mir finanziell tatsächlich lieber wäre.

Ist es möglich diese Miete von der Steuer abzusetzen oder geht das nur bei vollständigem Kauf?

Ich danke euch schon mal vorab für eure Antworten!

Liebe Grüße

Andi

Absetzen, Einkommenssteuer, Einkommensteuererklärung, kosten, PC, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht, Gewinn, Verlust
Auswirkung der Fifo-Methode bei mehrere Konten in derselben Fremdwährung?

Auswirkung der Fifo-Methode bei mehrere Konten in derselben Fremdwährung

Welche Auswirkung die Fifo-Methode bei mehreren verzinsten und unverzinsten Fremdwährungskonten in ein- und derselben Währung bei Veräußerung der Währung von einem dieser Konten ?

Folgendes Szenario:

Auf einem älteren verzinsten Fremdwährungskonto in der Fremdwährung AUD (Australische Dollar) beträgt die Haltefrist 10 Jahre, welche aber noch lange nicht abgelaufen ist. Erst nach Ablauf der 10 Jahre wären Währungsgewinne dann steuerfrei.

Auf einem vor kurzem eröffneten unverzinsten Fremdwährungskonto ebenfalls in der Fremdwährung AUD beträgt die Haltefrist nur 1 Jahr, nach Ablauf dieses Jahres sind Währungsgewinne dann steuerfrei.

Wird nun ein Teil der Fremdwährung AUD verkauft, dann gelten ja eigentlich

nach der Fifo-Methode (first in first out) die zuerst angeschafften AUD als verkauft, das wären dann die AUD auf dem verzinsten AUD-Konto, denn die sind ja nun einmal die zuerst angeschafften AUD.

Allerdings würde die Transaktion und damit der Geldabfluss von dem unverzinsten AUD-Konto stattfinden. Somit stehen die beiden AUD-Konten in Konkurrenz zueinander.

Wird ein Teil der Fremdwährung AUD von dem unverzinsten AUD-Konto veräußert, so dürfte dies nach meiner Meinung doch eigentlich keinen Einfluss auf das verzinste AUD-Konto haben, zumal ja der Geldabfluss lediglich von diesem unverzinsten AUD-Konto stattfindet? Das vermute ich, aber leider weiß ich es nicht genau.

Ich würde mich freuen, wenn mir das jemand sagen kann. Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

Steuern, Fremdwährung

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