Student, verheiratet, ZWEITAusbildung (Studium) - wie Steuererklärung machen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
1. Eigentlich sind mein Mann und ich gemeinsam veranlagt. Muss ich jetzt dann aber doch eine eigene Steuererklärung schreiben, oder kann ich den Verlustvortrag in die gemeinsame Steuererklärung mit einfließen lassen?

Du hast keinen Verlustvortrag, sondern einen Verlust, der mit den EinkünftenDeines Ehemanns verrechnet wird. Ihr habt das Geld sozusagen gleich und nicht wie bei einem Verlustvortrag erst irgendwann in der Zukunft.

2.Oder wird der Betrag dann direkt als Werbungskosten von dem Einkommen meines Mannes abgerechnet? (Wäre wahrscheinlich zu schön um wahr zu sein? ;-) )

Nein, Du ziehst ab, von 0,- Einnahmen und machst Verlust.

3.Gebe ich dann den Betrag für 2023 einmalig für die kommenden 3 Jahre an oder muss ich das irgendwie anteilig eintragen?

Du ziehst das ab, was Du in dem Veranlgugnsjahr bezahlt hast (Zufluss-Abfluss-Prinzip). Denke in den Folgejahren auch an die anderen Kosten. Fahrten zu Präsenzveranstaltungen, Fachliteratur, Fahrten zu Präsenzklausuren/-Prüfungen (ich habe mein Zweistudium auch als Fernstudium gemacht).

Der Verlustvortrag gilt ja bis zu 4 Jahre. Wenn ich den vollen Betrag als Kosten nur für 2023 angebe, mache ich dann die nächsten Jahre trotzdem jährlich eine Steuererklärung, ohne Antrag auf Verlustvortrag? Wenn ich dann 2026 oder 2027 anfange zu arbeiten, mit einem Verdienst über dem Freibetrag, werden dann die Studienkosten als Werbungskosten geltend gemacht, oder?

Verlustvortrag hat sich erledigt, siehe oben.

Aber solange Du kosten durch das Studium hast lohnt sich die Einkommensteuererklärung sowieso.

Übrigens auch aus anderen Gründen, denn allein die haushaltsnahen Handwerkerleistungen aus der Nebenkostenabrefhnung bringen einen Vorteil bei praktisch jedem Steurpflichtigen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Einen Verlzstvortrag gibt es nur, wenn die Summe der Werbungskosten die Summe der Einkünfte übersteigt. Du gibst in Eurer Steuererklärung die Werbungskosten in Deiner Anlage N an und sie werden gegen mit den Einkünften des Ehemanns verrechnet, ein Verlustvortrag wird sich nicht ergeben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung