Wie vorgehen bei Firmenstandort nicht Wohnadresse?
Arbeite als Kleinunternehmer hauptberufl. nur am PC. Darf aber meine Wohnadresse nicht angben, da ich am Randbezirk wohne, und dort das nicht erlaubt ist. Habe jetzt die Adresse eines guten Bekannten hinterlegt, wo evtl Post vom Finanzamt ankommen kann.
Hab auf meinen Rechnungen die Adresse des Bekannten hinterlegt. Oder hätte ich auch meine nehmen können???
Kann ich Raumkosten bei meinem Bekannten steuerlich geltend machen??
Hatte ich bisher nicht gemacht
3 Antworten
Wie hoch sind denn die Kosten, die Du an Deinem 'Betriebssitz' hast?
Warum darf man 'am Randbezirk' nicht zu Hause am PC arbeiten?
Dein Betriebssitz ist dort, von wo aus Du Deiner Arbeit nachgehst, und wo Du täglich Deine Einnahmen und Ausgaben aufzeichnest.
Das Problem ist bekannt, dass viele Vermieter zwaar die Tätigkeit inder Wohnung erlauben, weil sie es ja auch nicht verhindern können, aber Firmenpost nciht wollen und auch keinen Hinweis auf einen Betrieb am Postkasten.
Es ändert aber nichts daran, dass die örtliche Zuständigkeit das Finanzamt der Wohnadresse hat.
Die Kosten für die postfachmiete beim Freundkannst Du natürlich abziehen.
Die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer nur dann, wenn es eines ist. Damit ist aber nur die Miete gemeint.
Wenn Du kein Arbeitszimmer hast udn damit die anteilige Miete nicht abgezogen werden kann, ändert es aber nichts daran, das Du natürlich die Kosten für Internet, strom usw. anteilig abziehen kannst.
"als Kleinunternehmer hauptberufl. nur am PC.
da ich am Randbezirk wohne, und dort das nicht erlaubt ist"
Wer sollte dir das verbieten und warum?
Ein PC Arbeitsplatz ist nahezu überall erlaubt!