Rechtliche Pflichten hinsichtlich Steuer/Sozialversicherungen in Deutschland bei Einkommen aus dem Ausland im Rahmen eines Praktikums während des Studiums?

2 Antworten

Du bist also nicht angestellt, sondern freiberuflich tätig und bekommst Honorar?

Da stellt sich mir die Frage der Scheinselbständigkeit.

Wenn es damit kein Problem gibt, würde man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben und im Folgejahr eine Steuererklärung mit EÜR und Anlage S abgeben.

Krankenversichert bist Du ja über die studentische KV, wo Dein Zuverdienst nicht limitiert ist, nur die 20 Wochenstunden im Vorlesungsbetrieb nicht überschritten werden dürfen.

RV ist ja eigentlich nur bei Lehrtätigkeit u.U. zwingend, ALV fällt auch nicht an.

FinFrag 
Fragesteller
 19.05.2023, 15:49

Vielen lieben Dank für die hilfreichen Informationen und deine Zeit!

Richtig. Also, obwohl das Unternehmen die Tätigkeit als Praktikum bezeichnet, handelt es sich in Wirklichkeit eher um eine freiberufliche Tätigkeit. Honorar ist hier, denke ich, der passende Begriff. Wir haben eine Stundenanzahl und -lohn vereinbart, aber letztendlich soll ich abhängig von der Höhe der tatsächlich abgeleisteten Stunden bezahlt werden.

Der Begriff 'Scheinselbständigkeit' war mir bisher nicht bekannt, aber nachdem ich mich jetzt ein wenig darüber informiert habe, kann ich sagen, dass dies in meinem Fall nicht zutrifft. In keinen der genannten Kriterien konnte ich mich wiederfinden.

Alles klar, die Hinweise haben meine Recherche wirklich sehr gut informiert. Ich muss nur die Tätigkeit mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aufgrund der 1-Monat-Frist rechtzeitig vor Monatsende anmelden.

Ich hätte noch zwei weitere Fragen und wäre für eine Auskunft sehr dankbar.

1) Nachdem das Finanzamt den Fragebogen verarbeitet hat und, nehmen wir an, mich als Freiberufler eingestuft hat, muss ich für die Steuererklärung dem Unternehmen monatliche Rechnungen stellen oder reicht es, wenn ich Kontoauszüge der entsprechend ausgezahlten Honorare beifüge?

2) Du hast mich freundlicherweise auf die 20-Stunden Regel bei der GKV aufmerksam gemacht. Wenn ich von vorne schon weiß, dass ich die Grenze nicht überschreiten werde bin ich trotzdem verpflichtet bzw. soll ich die Tätigkeit trotzdem bei der AOK einmal melden?

Ich bedanke mich ganz herzlich für die Hilfsbereitschaft!

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Andri123  19.05.2023, 16:10
@FinFrag

Der Fragebogen ist elektronisch über elster abzugeben.

Belege sind gar nicht ungefragt einzureichen, Du musst diese nur vorhalten.

Wie oft Du Rechnungen schreibst, ist Dir überlassen. Du musst für Dich eine Liste der im Kalenderjahr eingegangen Zahlungen führen, denn es gilt das Zuflussprinzip. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du nicht bilanzieren willst.

Ich muss aber zugeben, dass ich nicht weiss, ob es nun irgendwelche Besonderheiten wegen der Ansässigkeit des Auftraggebers in den USA gibt. Der Leistungsort ist ja D, weshalb ich glaube, dass einkommensteuerlich alles so ist, wie ich es kenne.

Mit Umsatzsteuer kenne ich mich nicht aus. Stichwort Reverse-charge?

Der KV würde ich nichts melden.

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FinFrag 
Fragesteller
 19.05.2023, 16:59
@Andri123

Vielen lieben Dank für die Auskünfte!

Die Sache mit der Umsatzsteuer ist wirklich sehr komplex.. Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich damit auseinandersetzen muss, denn ich werde auf jeden Fall in der Kategorie Kleinunternehmen fallen, die von der Umsatzsteuer befreit ist. Womöglich werde ich noch nicht einmal den Steuerfreibetrag überschreiten. Ich frage mich, ob ich nicht, nachdem das Finanzamt meinen Fragebogen geprüft hat, auf jede Rechnung einfach eine Umsatzsteuer von 0% vermerken könnte?

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Andri123  19.05.2023, 18:12
@FinFrag

Wie gesagt, ich hab keine Ahnung. In D scheinen das umsatzsteuerfreie Umsätze zu sein, wenn ich das richtig verstanden habe. Laut Artikel könnte es sein, dass Du USt. in die USA abführen musst??? Dann müsstest Du diese natürlich auch auf die Rechnung setzen. Das müsste aber der Steuerberater der Firma wissen. Oder vielleicht wfwbinder. Frag den mal unter seiner Antwort.

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FinFrag 
Fragesteller
 19.05.2023, 19:11
@Andri123

Vielen Dank für die Hinweise!

Der Artikel behandelt meiner Meinung nach Personen, die höhere Umsätze erzielen. Mein errechnetes Gesamteinkommen dagegen wird knapp über dem Steuerfreibetrag, wenn überhaupt, liegen. Daher werde ich ein Kleinunternehmen sein.

Hier einen Beitrag spezifisch bei Kleinunternehmern.

https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Auslandsgeschaefte/Umsatzsteuer/Kleinunternehmer-Rechnungsstellung-fuer-Kunde-in-USA-United-States-of-.html

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Wie registriere ich dieses Einkommen in Deutschland? Bin ich sozialversicherungspflichtig und wenn ja, wie melde ich mich an? Ich zahle seit Jahren schon in die studentische Krankenversicherung monatlich ein, jedoch nicht in die Rentenversicherung (außer im Rahmen von Hiwi-Stellen, etc.)

Du gibst eine Einkommensteuererklärung ab und füllst die Anlage EÜR aus, in die Du alle Einnahmen aus diesem Vertrag udn alle Kosten, die Dir durch die Tätigkeit und das Studium entstehen einträgst.

Sozialabgaben fallen nicht an, ausser der Studenten KV, aber da bist Du schon Mitglied.

Wie gestaltet es sich mit den Steuern? Muss ich mich jetzt an das Finanzamt wenden und monatlich Steuer zahlen, oder am Ende des Jahres eine Steuererklärung einreichen und dann nachträglich die Steuer zahlen? Ich habe bisher noch nie eine Steuererklärung abgegeben, da ich schon immer unter dem steuerpflichtigen Betrag geblieben bin und nur diverse Hiwi-Stellen hatte, die den Ämtern sowieso automatisch gemeldet wurden

Leider hast Du nicht geschrieben, wie viel Geld Du bekommen wirst. Die Steuern, wenn welche anfallen, zahlst Du nach Abgabe der Einkommensteuererkläriugng, wenn der Bescheid kommt.

Falls Vorauszahlungen festgesetzt werden gleich um herabsetzung auf null bitte, weil der Vertrag ja dann bestimmt beendet ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
FinFrag 
Fragesteller
 19.05.2023, 19:20

Vielen lieben Dank auch für deine Rückmeldung und Zeit! Mit der Hilfe von @Andri123 konnte ich einiges besser durchblicken.

Es ist mir nur noch nicht klar, wie ich die Umsatzsteuer auf den Rechnungen angeben soll, denn ich werde als Kleinunternehmen in Deutschland zwar umsatzsteuerfrei sein, der Auftraggeber ist jedoch in den USA ansässig. Kennst du dich zufällig damit aus?

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wfwbinder  19.05.2023, 23:21
@FinFrag

Wenn Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, gehörst Du verprügelt.

Die Umsätze mit Deinem Auftraggeber in den USA sind sowieso umsatzsteeurfrei.

Aber als Regelbesteuerer, hast Du trotzdem aus Deinen Kosten den Vorsteuerabzug.

Es mag Dir als nur ein kleiner Vorteil vorkommen, aber allein aus 200,- Euro Internet über die Zeit sind es schon 32,- Euro. Nochmal das gleiche für Telefon. und sehr gehtr es weiter.

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