Möchte meine Tochter mit in grundbuch eintragen lassen

2 Antworten

Das geht bestimmt, dass du deine Tochter als Miteigentümerin im Grundbuch eintragen lässt. Nur braucht es dazu sicherlich von dir eine notarielle Eintragungsbewilligung. Du musst also zuerst zum Notar. Ob dieser Vorgang mit Erbschafts- oder Schenkungssteuer verbunden ist, denke ich nicht, da es hier einen hohen Freibetrag gibt. Es kommt somit auf den Eigentumswert an, der auf dich übertragen wird.

Der Wert der Schenkung bleibt für 10 Jahre auch für die Erbschaft relevant. Tritt innerhalb von diesem Zeitraum der Erbschaftsfall ein, so wird der Wert der damaligen Schenkung und der Wert des Erbes zusammengerechnet. Du solltest also unbedingt noch 10 Jahre leben, um Erbschaftssteuer zu sparen ;-) Übrigens bei Übertragung an Kinder, egal ob Schenkung, Erbe oder Verkauf, fällt keine Gruderwerbsteuer an.