Frage zur Besteuerung der Altersrente?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Fallen gar keine Steuern an, weil es einen Freibetrag von 10.908€ gibt? Habe ich so richtig verstanden?

richtig.

Das sind ca. 28.000€. Angeblich ist die Auszahlung steuerfrei, weil die Versicherung 1999 abgeschlossen wurde. Stimmt das?

ebenso richtig.

Wird diese Summe zusammen mit der Rentenzahlung verrechnet, so dass doch wieder Steuern anfallen?

Nein, die Auszahlugn der Direktvers. ist steuerfrei und wird beim Einkommen nicht mitgerechnet.

Sollte meine staatliche Rente einmal den Freibetrag von z.Zt. 10.908€ versteuern: Wird dann nur das versteuert, was darüber liegt, oder die gesamte Rente?

Nein, es läuft noch anders.

Deine Bruttorente 2023 wäre bei vollem Jahr 12*1,900,- = 22.800,- Euro. Steuerfrei 17 % = 3.876,- Euro.

Diesen Freibetrag nimmst Du in die Zukunft mit.

ist Deine Rente in 2028 als beispiel 29.000,- dann wären 25.332,- zu versteuern, natürlich abzüglich KV-Beiträge und verschiedener anderer Freibetraäg.

Aber eine andere Frage, wovon hast Du in Januar bis Juni gelebt? Dein Arbeitseinkommen kommt für dieses Jahr noch dazu. Natürlich abzüglich Arbeitnehmerfreibetrag und Versorgepauschale und bei der Steuer wird die abgezogene Lohnsteuer angerechnet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Steinemann  11.06.2023, 19:47

Meiner Meinung nach sind die 9.463 in 2023 voll zu versteuern, da ja offenbar bis Juni noch Arbeitslohn vorhanden ist.

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wfwbinder  11.06.2023, 19:50
@Steinemann

Deshlab ja meine Nachfrage am Schluss, wovon er in den ersten Sechs Monaten gelebt hat, mit dem Hinweis, dass die Lohnsteuer auf die steuerschuld angerechnet wird.

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ronnyarmin 
Fragesteller
 12.06.2023, 10:27
Aber eine andere Frage, wovon hast Du in Januar bis Juni gelebt?

Das hätte ich erwähnen sollen: Ich bekomme von Januar bis Juni Bürgergeld in Höhe von 1200€ monatlich.

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wfwbinder  12.06.2023, 13:15
@ronnyarmin

Ok, dann ist Deine Rechnung richtig, denn Bürgergeld ist weder zu versteuern, noch unterliegt es dem Progressionsvorbehalt.

Also Steuern erst ab nächstem Jahr. Ab Januar monatlich 150,- Euro zurücklegen, dann bist Du auf absolut sicherer Seite. Vermutlich wird die Steuer 1.500,- bis 1.800,- Euro im Jahr betragen.

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Nur mal so:

Hättest du einen Vorteil gehabt, wenn du zwar ab dem 1. Juli 2023 Rente erhälst, aber erst am 31. Juli 2023 deine Angestelltentätigkeit beendet hättest?

Hintergrund: Kündigung zum 30. Juni 2023 = halber Jahresurlaub, Kündigung zum 31. Juli 2023 = gesamter Jahresurlaub.

Ich beziehe ab dem 1. Juli 2023 Rente, bin aber weiterhin Arbeitnehmer und als Selbständiger tätig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – eigene Erfahrung

Wovon hast Du bis einschließlich Juni 2023 gelebt?

Zu diesem Bruttoeinkommen wird der zu versteurnde Anteil Deiner Rente von Juli - Dezember = adiert und folgend wird auf diesen Betrag bei der Einkommensteuererklärung unter Berücksichtigung des steuerfreien Existenzminimus in Höhe von 10908 Euro in 2023 der Steuersatz festgesetzt.

Für die Zukunft bleibt der nicht zu versteuernde Betrag gleich - nämlich 17% von 22800 Euro = 3876 Euro.

Es wird immer der den Freibetrag übersteigende Rentenanteil unter Berücksichtigung des jeweiligen Existenzminimums versteuert.

ronnyarmin 
Fragesteller
 12.06.2023, 10:28

Das hätte ich erwähnen sollen: Ich bekomme von Januar bis Juni Bürgergeld in Höhe von 1200€ monatlich.

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wilees  12.06.2023, 13:29
@ronnyarmin

Das ist hinsichtlich einer Steuererklärung irrelevant - sprich das ist in der Steuererklärung nicht anzugeben

Bürgergeld unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Diese Leistung ist somit nicht in der Einkommensteuererklärung einzutragen.

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Sind das alle Einkünfte oder hast du z.B. noch Gehalt.

ronnyarmin 
Fragesteller
 12.06.2023, 10:29

Das hätte ich erwähnen sollen: Ich bekomme von Januar bis Juni Bürgergeld in Höhe von 1200€ monatlich.

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