Was tun, wenn der Handwerker im Haus auf Barzahlung seiner Leistung besteht? Steuerpech?

3 Antworten

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Vermutlich besteht er vor Leistungserbringung auf Bargeld. Warum sollte man ihm soviel Vertrauen zu einer guten Leistungserbringung schenken?

Besteht er nach Erbringung und Rechnungsvorlage auf Bargeld, dann würde ich mich - trotz eventueller mündlicher Zusage - weigern und ihm das Geld überweisen oder das Geld auf ein Bankkonto einzahlen mit der Bitte, diesen Betrag an ihn weiterzuleiten (s. hier auch unter Tipps "Barzahlung").

Im übrigen würde ich in beiden Fällen ihm ankündigen, seine Forderung bei der Handwerkskammer bekannt zu machen und sie um Stellungnahme zu bitten.

Ist ein Mensch, dem man vertrauen kann? Dann könnte man überweisen und sich das Geld wieder geben lassen.

Sonst würde ich mich mit Hinweis auf die Steuerregeleung nicht darauf einlassen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

wenn du einen handwerker bar bezahlst für seine leistung -wie willst du falls er schlecht gearbeitet hat ansprüche gegen ihn stellen auf jeden fall schriftlich die zahlung festhalten und ihn unterschreiben lassen und barzahlung drauf schreiben und für welche leistung - einfach so ohne beleg würde ich selbst nie an einen handwerker geld zahlen -ob ich ihn kenne oder nicht ist ohne relevanz und ausserdem ist er ja nicht der einzigste handwerker in deutschland